Im Streit über die politische Situation in Afghanistan sind drei Männer aufeinander losgegangen. Einer starb, zwei wurden schwer verletzt. Seit Mittwoch beschäftigt die Tat das Essener Schwurgericht.

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Tödlicher Streit um Volkshelden: Afghanen vor Gericht

rnLandgericht Essen

Im Streit über die politische Situation in Afghanistan sollen drei Männer zu Messern gegriffen haben. Ein Mann starb, zwei wurden schwer verletzt. Jetzt stehen die mutmaßlichen Täter vor Gericht.

von Jörn Hartwich

Essen/Gelsenkirchen

, 16.09.2021, 12:02 Uhr / Lesedauer: 2 min

Auf den ersten Blick könnte man über diesen Streit fast schmunzeln. Doch für die Männer aus Afghanistan, die vor acht Monaten in Gelsenkirchen aufeinander losgegangen sind, war es bitterer Ernst. Ein 19-Jähriger wurde erstochen, zwei weiter Männer wurden lebensgefährlich verletzt. Seit Mittwoch beschäftigt die Bluttat das Essener Schwurgericht.

Angeklagt sind drei Afghanen aus Gelsenkirchen und München. Einer von ihnen war früher angeblich einer der führenden Dolmetscher der Bundeswehr in Afghanistan. „Er ist bei allen Zusammenkünften von Regierungsvertretern, Generälen und hohen Persönlichkeiten hinzugezogen worden“, so sein Verteidiger Heinz R. Schmitt.

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Kopfbedeckung umstritten

Es war der 15. Januar 2021, als die drei Angeklagten auf einem Discounter-Parkplatz auf sechs andere afghanische Staatsbürger trafen. Erst wurde es laut, dann floss Blut. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass sich die Angeklagten schon im Vorfeld mit zwei Messern bewaffnet haben, um einer möglichen Unterlegenheit durch einen „Überraschungsangriff“ zuvor zu kommen. Genau so soll es dann auch passiert sein.

Hintergrund der Tat war laut Anklage ein Streit über die politische Situation in der Heimat der Beteiligten und über den Umgang mit dem afghanischen Volkshelden Ahmad Shah Massoud. Das spätere Opfer sei nicht damit einverstanden gewesen, dass sich einer der Angeklagten in den sozialen Medien mit der typischen Kopfbedeckung Massouds gezeigt habe, heißt es. Dazu habe er kein Recht, weil er nicht aus demselben Ort wie Massoud stamme.

„Schlichtend eingreifen“

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die jeweilige politische Überzeugung am Tattag geklärt werden sollte. Dabei seien die Angeklagten überzeugt gewesen, „die Geschädigten bestrafen und vernichten zu dürfen“, heißt es in der Anklage.

Während die Verteidiger von zwei der Angeklagten zum Prozessauftakt von Notwehr sprachen, will der ehemalige Dolmetscher komplett unschuldig sein. „Er wollte schlichtend eingreifen und war nicht bewaffnet“, so sein Verteidiger. Als der Angriff begonnen habe, sei der 33-Jährige geflohen, dabei aber gestürzt. „Als er wieder bei Sinnen war, war der Konflikt beendet.“

Eines der Opfer war damals noch am Tatort verblutet. Das Leben der beiden anderen Schwerverletzten konnte durch Notoperationen gerettet werden. Die Anklage lautet auf Mord und Mordversuch. Mit einem Urteil ist voraussichtlich im Dezember zu rechnen.

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