Das Opfer saß auf einem Bürostuhl in einer Garage, unter ihm hatte sich schon eine große Blutlache gebildet. Die Ärzte hatten später klaffende Schnittverletzungen in den Beinen festgestellt. Die Wadenmuskulatur war bis aufs Schienbein durchtrennt. Es gab keine Hoffnung. Das Opfer verstarb im Krankenhaus. Jetzt ist der Täter verurteilt worden. Die Strafe: vier Jahre Haft.
„Ich leide unter schweren Gewissensbissen“, hatte der 42-Jährige seine Verteidigerin Ottilia Bojo-Lamers kurz vor der Urteilsverkündung am Mittwoch (24.05.2023) noch vortragen lassen. „Ich trauere um ihn – wir waren wie eine Familie.“ Wie es so weit kommen konnte, könne er sich selbst nicht mehr erklären.
Enttäuschung in Wodka ertränkt
Es war der 31. November letzten Jahres. Der Angeklagte hatte sich am Tattag mit einer Freundin in Herne verabredet, die jedoch kurzfristig abgesagt haben soll. Daraufhin hatte der 42-Jährige seine Enttäuschung offenbar in Wodka ertränkt. Zur Tatzeit soll er 2,8 Promille Alkohol im Blut gehabt haben.
Nach seinen Angaben kam er gegen 22 Uhr zum Garagenhof zurück, auch das spätere Opfer soll zu diesem Zeitpunkt schwer betrunken gewesen sein. Warum es überhaupt zum Streit kam, ist nicht klar. Der Angeklagte will sich nicht erinnern können, worum es überhaupt ging. Es kam zu einer Schlägerei, dann ging alles ganz schnell.
„Habe auf ihn eingestochen“
„Ich habe auf ihn eingestochen, mit meinem Messer, aber auch mit anderen Gegenständen, die ich in die Hand bekommen habe“, hieß es in der Erklärung seiner Verteidigerin. „Ich habe nach allem gegriffen, was ich greifen konnte.“ Das Opfer soll unbewaffnet gewesen sein.
Täter und Opfer waren befreundet. Beide stammen aus Rumänien, lebten aber wohl schon länger in Deutschland. Sie sollen gemeinsam von Berlin nach Essen gezogen sein. Hier hatten sie sich in zwei leerstehenden Garagen Schlafstätten eingerichtet. Nach eigenen Angaben will der 42-Jährige zuletzt vom Verkauf einer Obdachlosenzeitung gelebt haben.
Blutspritzer auf der Kleidung
Es war gegen 23 Uhr, als Polizei und Rettungskräfte zu dem Garagenhof gerufen wurden. Das schwerverletzte Opfer wurde in die Uniklinik Essen gebracht und sofort notoperiert. Allerdings erfolglos.
Der Angeklagte hatte den Tatort nach der Bluttat zunächst verlassen, war gegen 2.30 Uhr aber noch einmal zurückgekehrt. Die Polizei war zu diesem Zeitpunkt noch vor Ort und nahm ihn fest. Auf seiner Kleidung sollen Blutspritzer gewesen sein. Die Hälfte der verhängten Haftstrafe muss der 42-Jährige auf jeden Fall in Deutschland absitzen. Danach könnte er abgeschoben werde. Das Urteil lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge.
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