Die Kosten für das Kreistierheim Unna tragen in erster Linie die Städte und Gemeinden. Halter von versorgten Tieren oder Personen, die einen Hund oder Hamster übernehmen, steuern ebenfalls einen Betrag bei. Jetzt soll laut einer Vorlage an den Gesundheitsausschuss des Kreistages die Gebührentabelle komplett überarbeitet – und die Verursacher besonders hoher Kosten ab dem 1. Januar 2025 angemessener beteiligt werden. So hatten Tierschutzfälle, also der Entzug von Tieren, in letzter Zeit stark zugenommen.
Wie viele Tierheime gibt es im Kreis Unna?
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen die örtlichen Behörden herrenlose Tiere wie sonstige Fundsachen verwahren. Das Kreistierheim in Unna nimmt aus diesem Grund Tiere aus neun kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf. Diese Kommunen haben mit dem Kreis Unna einen Vertrag geschlossen, wonach die Aufgabe zentral von Mitarbeitern des Kreises übernommen wird. Einzig in der Stadt Schwerte gibt es aus historischen Gründen ein eigenes Tierheim, das vom dortigen Tierschutzverein betrieben wird.
Wer trägt die Kosten für das Kreistierheim?
Für ungedeckte Kosten, die durch die Betreuung der Tiere entstehen, ist ein Umlageverfahren eingeführt worden. Je zur Hälfte wird dieser Betrag auf der Grundlage der jeweiligen Einwohnerzahl der Kommune und der zugeführten Tiere auf die Städte und Gemeinden umgelegt.
Seit 1987 werden auch alle Personen an den Kosten beteiligt, deren Tier untergebracht worden ist, die ein Tier in Verwahrung geben oder an die ein Tier vermittelt wird. Diese Entgelte sollen den Zuschussbetrag der beteiligten Städte und Gemeinden verringern. Seit dem 1. Januar 2014 sind die von Privatpersonen zu zahlenden Gebühren nicht mehr verändert worden.
Warum muss Geld bezahlen, wer ein Tier aufnimmt?
Der Kreis Unna spricht bei dem Entgelt für die Vermittlung von Tieren von einer Schutzgebühr. Sie soll „dem Tier eine Wertigkeit verleihen, unüberlegten und spontanen Entscheidungen vorbeugen.“ Laut Kreis soll die „angemessene“ Gebühr auch sicherstellen, „dass der Besitzer in der Lage ist, auch künftig für das erworbene Tier zu sorgen“.
Wie hoch sind die Vermittlungsgebühren?
Die Höhe richtet sich nach dem Betreuungsaufwand für die Unterbringung sowie der Ernährung und Pflege der Tiere. Das Kreistierheim nimmt eine Mischkalkulation vor, wobei Alter, Gesundheitszustand oder Sozialisation der Tiere keine Rolle speilen.
Man behalte sich aber vor, für Rassetiere und Jungtiere eine höhere Gebühr zu verlangen, „um kommerzielle Erwägungsgründe für den Erwerb des Tieres auszuschließen“.

Warum sollen die Gebühren künftig steigen?
In den vergangenen zehn Jahren habe es nicht nur die allgemeinen Kostensteigerungen gegeben. So werde heutzutage von Kunden des Tierheims auch verlangt, dass Hunde oder Katzen bereits kastriert bzw. sterilisiert sind.
Tierärztliche Kosten sowohl bei Vorbeugung als auch bei Therapie seien wegen inzwischen höherer Standards ebenfalls gestiegen.
Zudem habe die Zahl schwer vermittelbarer Tiere stark zugenommen. Dadurch verlängere sich die Verweildauer vieler Tiere im Tierheim, wobei durch eine notwendige intensivere Betreuung, z.B. auch durch Sozialisierung und Training oder durch medikamentöse Behandlung, höhere Kosten entstünden.
Dennoch würden auch die künftig zu erhebenden Entgelte diese Kosten nicht vollständig decken.
Müssen sich auch die Tierhalter an Kosten beteiligen?
Die Zahl von Hunden und Katzen, die illegal ohne gültige Tollwutimpfung eingeführt werden, steigt laut Kreis Unna stark an. In diesen Fällen muss eine Unterbringung in Quarantäne amtstierärztlich angeordnet werden, weil die Infektion auf den Menschen übertragbar ist und tödlich enden kann.
Die notwendige isolierte Unterbringung und Betreuung von Quarantänetieren erfordere einen ungleich höheren Aufwand bei Pflege, Seuchenhygiene, Arbeitssicherheit und auch wegen einer vorzuhaltender Isolierstation.
Weil deutlich höhere Kosten als im Durchschnitt entstehen, sollen die Halter von an Tollwut erkrankten Tieren künftig stärker als bisher an den Kosten beteiligt werden.
Darüber hinaus sollen künftig auch jene Personen in stärkerem Maße an Kosten beteiligt werden, die für Tierschutzmaßnahmen nach Tierquälerei oder Quarantänefälle verantwortlich sind.
Was kosten die Unterbringung, Ernährung und Pflege?
Bei einer Aufnahme im Tierheim ohne Besonderheit gelten relativ moderate Tagessätze. Bei Katzen sollen sie von 8 auf 10 Euro und bei Hunden von 10 auf 15 Euro steigen. Kleintiere kosteten bisher pauschal 5 Euro.
Ab dem 1. Januar 2025 soll nach Tierart differenziert werden. Für Kaninchen, Frettchen und Meerschweinchen zum Beispiel werden dann 8 Euro pro Tag fällig; für Großsittiche, Papageien und Reptilien 7 Euro sowie für Mäuse, Ratten und kleinere Vögel 5 Euro.
Handelt es sich um eine Quarantäne-Unterbringung steigen die bisher gleich hohen Tagesätze stärker, bei Hunden auf 20 Euro, bei Katzen auf 15 Euro und bei Kleintieren zwischen 5 und 8 Euro.