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Tiefe Fesselspuren an Armen und Beinen: Urteil für Pflegemutter
Landgericht Bochum
Eine Pflegemutter soll ihr Kind (8) mehrmals geschlagen und zur Strafe an Händen und Füßen gefesselt haben. Jetzt wurde die mutmaßliche „Herzlos-Mutter“ am Bochumer Landgericht verurteilt.
Nach mehreren mutmaßlichen Gewaltangriffen auf ihr Pflegekind ist eine Mutter (46) aus Herne am Bochumer Landgericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter zeigten sich nach mehrwöchiger Verhandlung sicher überzeugt, dass die Angeklagte ihren heute acht Jahre alten (Ex-)Pflegesohn geschlagen und gefesselt hat. Das Urteil lautet unter anderem auf gefährliche Körperverletzung.
Tiefe Fesselspuren an Armen und Beinen
Die Angeklagte war von November 2015 bis Januar 2019 die Pflegemutter eines Jungen. In dieser Zeit kam es zur Überzeugung der Bochumer Richter mehrmals zu brutalen Gewaltattacken auf das Kind. Mal soll die Pflegemutter dem Jungen einen kräftigen Schlag ins Gesicht verpasst haben, durch den der Kopf des Jungen nach hinten katapultiert worden sein soll. Mal war in der Anklage von einem Schlag mit einem Buch die Rede.
Darüber hinaus soll die 46-Jährige ihr Pflegekind in mindestens zwei Fällen auch durch qualvolle Fesselungen an Armen und Beinen bestraft und verletzt haben. Der Junge hatte bei der Polizei dazu ausgesagt, dass er sich mit angezogenen Beinen hinsetzen und seine Hände unter den angezogenen Knien verschränken musste. Dann, so stand es auch in der Anklageschrift, wurde der Junge von der Angeklagten derart kräftig gefesselt, dass am Ende tiefe Fesselspuren an seinen Armen und seinen Beinen zu sehen waren.
Als der Junge am 29. Januar 2019 aus dem Haushalt genommen und ärztlich untersucht worden ist, soll sein Körper von zahlreichen, massiven Verletzungen gezeichnet gewesen sein.
Angeklagte wurde teilweise freigesprochen
Die Mutter hatte sich in dem am 25. August gestarteten Prozess vor der 5. Jugendschutzkammer am Bochumer Landgericht zunächst nicht geäußert. Die Verhandlung hatte im Anschluss teilweise auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
Einige Anschuldigungen der ursprünglichen Anklage, unter anderem vorwerfbare Mängel beim Pflege- und Hygienezustand des Kindes, waren in den Augen der Richter auch nach intensiver Beweisaufnahme nicht mit sicherer Überzeugung nachzuweisen. In diesen Punkten sprachen die Bochumer Richter die 46-Jährige parallel zu der verhängten Gefängnisstrafe am Ende teilweise frei.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Pflegemutter kann binnen einer Woche noch Revision einlegen. Tut sie das, müsste der Bundesgerichtshof (BGH) das Bochumer Urteil auf Rechtsfehler überprüfen.
wvb