Update, 17.11, 17.30 Uhr: Das Team des ARD-Politik-Magazins „Monitor“ ist beim Landesparteitag der Thüringer AfD in Pfiffelbach eingetroffen. Das Landgericht Erfurt entschied am Freitag, dass eine einstweilige Verfügung, die den Journalistinnen und Journalisten Zugang zum Parteitag verschaffen sollte, aufrechterhalten wird. Die AfD hatte den Journalisten zunächst den Zugang verwehrt, dagegen ging der für das Magazin zuständige öffentlich-rechtliche Westdeutsche Rundfunk (WDR) vor.
AfD-Landessprecher Stefan Möller kündigte weitere juristische Schritte an. „Damit ist nicht Schluss“, sagte er. „Die Frage, ob man Hausrecht hat oder nicht, die möchten wir grundsätzlich geklärt haben.“ Er ließ sich in Pfiffelbach das Gerichtsurteil von den „Monitor“-Journalisten zeigen.
Journalistinnen und Journalisten mussten bei dem Landesparteitag in einem mit einem Band abgetrennten Bereich arbeiten und hatten keinen freien Zugang zur Bühne oder zum Bereich der Delegierten. Ein AfD-Sprecher sagte, das sei eine Schlussfolgerung aus der Gerichtsentscheidung über die Akkreditierung der „Monitor“-Mitarbeiter. Man müsse allen Journalisten die gleichen Arbeitsbedingungen bieten - daher die Absperrung, sagte der AfD-Sprecher.
Update, 16.11. 17 Uhr: Die AfD Thüringen muss nach einem vorläufigen Gerichtsbeschluss dem ARD-„Monitor“-Magazin doch Zutritt zu ihrem Landesparteitag gewähren.
Das Landgericht Erfurt teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass dem Antrag des öffentlich-rechtlichen Westdeutschen Rundfunks (WDR) auf eine einstweilige Verfügung stattgegeben worden sei. Zugleich hieß es von einem Gerichtssprecher, dass die Gegenseite eine mündliche Verhandlung in der Sache gefordert habe. Wie der Fall bei Gericht weitergeht und ob es zu einer Verhandlung kommt, blieb zunächst offen.
Am Freitag beginnt der Landesparteitag der AfD Thüringen. Am Mittwoch war bekanntgeworden, dass dem Team von ARD-„Monitor“ von der Partei anders als im Fall anderer Medien die Zulassung für eine Berichterstattung verweigert wurde.
„Monitor“-Leiter Georg Restle hatte die Entscheidung der vom Landesverfassungsschutz in Thüringen als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei als „Offenbarungseid eines rechtsextremen AfD-Landesverbandes, der zeigt, was die Partei von kritischem Journalismus und Meinungsfreiheit in diesem Land hält“ kritisiert.
Erstmeldung, 16.11., 6 Uhr: Das ARD-Politikmagazin „Monitor“ wird von der AfD nicht zur Berichterstattung über den thüringischen Landesparteitag zugelassen. Der für das Magazin zuständige öffentlich-rechtliche Westdeutsche Rundfunk (WDR) kritisierte das und teilte mit, rechtliche Schritte gegen die Verweigerung der Akkreditierung für den am Freitag beginnenden Landesparteitag zu prüfen.
Der ARD-Sender betonte, es sei höchst bedenklich, dass „eine im Parlament vertretene Partei Journalistinnen und Journalisten den Zugang zu einem Parteitag verwehrt, weil sie mit der Berichterstattung nicht einverstanden ist.“ WDR-Chefredakteurin Politik und Zeitgeschehen, Ellen Ehni, sagte laut Mitteilung: „Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft ist es, dass die Medien frei über Politikerinnen und Politiker sowie Parteien berichten können.“
Der Landessprecher der AfD Thüringen, Stefan Möller, teilte seine Begründung für den Ausschluss auf der Plattform X, die früher Twitter hieß. Er betonte darin unter anderem, es entspreche dem Interesse der Partei, dass von Parteitagen berichtet werde. Die Akzeptanz ende, „wenn überhaupt nicht mehr von einer journalistischen Berichterstattung die Rede sein kann“. Möller schrieb auch von „plumper Stimmungsmache“. Die AfD in Thüringen gilt dem Verfassungsschutz nach als rechtsextrem, vergangene Woche stufte die Behörde auch den AfD-Landesverband in Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextremistisch“ ein.
AfD weist DJV-Kritik zurück
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) protestierte gegen die Entscheidung der Partei. DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster teilte mit, die AfD stelle „ihr gestörtes Verhältnis zur Pressefreiheit und zur kritischen journalistischen Berichterstattung unter Beweis“. Bisher seien Platzprobleme vorgeschoben worden, um Journalistinnen und Journalisten von AfD-Parteiveranstaltungen fernzuhalten. „Jetzt hat die AfD die Katze aus dem Sack gelassen.“ Sie missachte die Rundfunk- und Pressefreiheit.
Die AfD wies auf dpa-Anfrage die DJV-Kritik zurück und teilte unter anderem mit: „Zu den Versammlungen ab Freitag sind Vertreter diverser Medien, darunter auch beider Fernsehanstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, angemeldet und selbstverständlich zugelassen.“ Viele dieser Medien seien für eine ausgesprochen kritische Haltung zur beziehungsweise Berichte über die AfD bekannt – was auch ihr gutes Recht sei.
dpa
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