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Thomas Köster ist da, wenn Menschen in Unna durchs Raster fallen
Betreuungsbehörde
Wenn Erwachsene nicht selbst für sich sorgen können, kommt die Betreuungsbehörde ins Spiel. Sie kann Betreuer stellen, nicht selten wird diese Hilfe aber abgelehnt, dann wird es schwierig.
Wann immer sich Menschen im Alltag begegnen, tun sie dies mit einer gewissen unbewussten Erwartungshaltung. Wenn zwei Fremde etwa in der Unnaer Innenstadt aneinander vorbeilaufen, erwarten sie, dass der jeweils andere eine Schutzmaske trägt und einen Mindestabstand einhält.
Diese Interaktion ist passiv, und obwohl das gegenseitige Verhalten von vielerlei Faktoren beeinflusst wird, nehmen sie es als Verhalten gar nicht wahr. Sehr wahrscheinlich nehmen sich die beiden Fremden gegenseitig auch überhaupt nicht wahr. Der Mensch ist hervorragend darin, Gewohntes auszublenden.
Was, wenn sich Menschen unberechenbar verhalten?
Umso heftiger schlägt es in unser Realitätskissen ein, wenn sich Menschen eben nicht entsprechend dieser erwartbaren Muster verhalten. Wenn sie nicht schweigend über die Massener Straße gehen, sondern laut rufen, ein Streitgespräch mit einem Unsichtbaren führen.
Wenn sie nicht zum Schlafen nach Hause gehen, sondern sich in einen Hauseingang kauern oder im Winter in einem Zelt am Friedhof übernachten. Es gibt sie auch in Unna, diese Menschen, die nicht ins Raster passen, irgendwie an der Gesellschaft vorbei existieren und dann, wenn man auf sie trifft, natürlich auffallen.
Ein Fall für die Betreuungsbehörde
Viele von ihnen, wenn nicht alle, kennt Thomas Köster. Er ist der Leiter der Sozialen Dienste beim Jugendamt. Das bedeutet aber nicht, dass er nur für Minderjährige zuständig ist. „Unsere Betreuungsbehörde ist zwar dem Jugendamt zugeordnet, kümmert sich aber um die Betreuung von Erwachsenen, früher hat man das auch Vormundschaft genannt“, erklärt Köster. Wann immer ein Erwachsener nicht alleine für sich sorgen, nicht alleine seine Entscheidungen treffen kann, sind Köster und seine Mitarbeiter gefragt. In nahezu jedem Fall, in dem eine Person durch ihr Verhalten in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, dass mit ihr etwas nicht stimmt, ist die Betreuungsbehörde involviert. Köster: „Das ist doch klar, man sieht so einen Menschen auf der Straße und dann fragt man sich natürlich, warum kümmert sich da keiner?“
Thomas Köster kennt sie fast alle
„In 99 Prozent der Fälle kennen wir die Person schon, die in der Öffentlichkeit durch ihr Verhalten auffällt“, erklärt Köster. Es sei nun aber nicht so, dass automatisch jede dieser Personen einen Betreuer bekäme. Gerade dann nicht, wenn jemand gar keine Hilfe will.
Das komme häufiger vor. Dabei geht es dann letztlich um eine rechtliche Frage. Solange jemand sich nicht selbst oder andere gefährdet, muss er sich nicht helfen lassen. Da könne auch die Betreuungsbehörde nichts tun, so Köster, außer als Ansprechpartner da zu sein, falls doch einmal Hilfe benötigt würde.Wer sich nicht helfen lassen will und nichts Ungesetzliches tut, der kann diese Hilfen auch ablehnen. Natürlich würden Köster und seine Mitarbeiter trotzdem versuchen, regelmäßig Kontakt aufzunehmen, einfach um zu schauen, ob sich die Meinung nicht doch noch ändert.
Köster macht noch ein weiteres Angebot
“Wann immer Sie das Gefühl haben, dass Sie einem Menschen begegnen, der Hilfe brauchen könnte, jetzt aber nichts anstellt, wofür man die Polizei rufen müsste, melden Sie sich gern bei mir“, sagt Thomas Köster. Zu erreichen ist er telefonisch unter (02303) 103 586. In vielen Fällen könne man so direkt Sorgen zerstreuen oder im Zweifel als Betreuungsbehörde aktiv werden.
1982 in Dortmund geboren. Abi in Holzwickede, Journalistik-Studium wieder in Dortmund. Seit 2013 Redakteur beim Hellweger Anzeiger. Freut sich über die spannende Herausforderung, den Wandel eines Traditionsverlags hin zu einem modernen, familiengeführten Multimedia-Unternehmen zu begleiten.
