Ein Mann hält ein 9-Euro-Ticket in der Hand, im Hintergrund fährt ein Zug der Deutschen Bahn vor der Bergkulisse des Wettersteingebirges vorbei (gestelltes Foto).

Wo Reisende besonders hinschauen müssen, wenn sie das 9-Euro-Ticket nutzen wollen. © dpa

Tarifwirrwarr um 9-Euro-Ticket: Wo Reisende genau hinschauen müssen

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Mit dem 9-Euro-Ticket im Sommer durch Deutschland fahren – für viele ist das der Plan in den großen Ferien. Doch es droht ein Tarifwirrwarr in Regionalzügen und im Fernverkehr.

von Maike Geißler

29.05.2022, 05:30 Uhr / Lesedauer: 3 min

Das 9-Euro-Ticket ist bereits mehr als eine Million Mal verkauft worden. Nicht nur Pendler und Pendlerinnen, sondern auch Reisende wollen im Juni, Juli und August so günstig mit Regionalbahnen, S-Bahnen oder Bussen fahren.

Die Vorstellung vieler: In der Bahn-App oder auf der Website den Filter „Nur Nahverkehr“ einstellen und lossuchen. Aber nun droht ein Tarifwirrwarr. Denn es ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich, welche Züge mit dem 9-Euro-Ticket tatsächlich genutzt werden dürfen. Vier Beispiele, wann und wo Reisende genau hinschauen müssen.

1. Das 9-Euro-Ticket gilt nicht in allen regionalen Zügen

„Für 9 Euro fahren Sie einen Monat lang im Juni, Juli oder August im Nahverkehr durch ganz Deutschland“, so ist es auf der Webseite der Deutschen Bahn nachzulesen. Das Rabattticket gelte „in allen Verkehrsmitteln des ÖPNV (wie RB, RE, U-Bahn, S-Bahn, Bus, Tram)“.

Aber: Tatsächlich können, Stand jetzt, gar nicht alle Regionalzüge der Deutschen Bahn auch tatsächlich mit dem 9-Euro-Ticket genutzt werden. Hintergrund ist, dass die Deutsche Bahn einen Teil der Regionalzüge von DB Regio betreiben lässt, einen anderen Teil von DB Fernverkehr.

Genutzt werden dürfen mit dem 9-Euro-Ticket aber nur die Regionalzüge der DB Regio, nicht aber die Regionalzüge von DB Fernverkehr. Eine Möglichkeit, diese Züge bei der Suche gar nicht erst angezeigt zu bekommen, gibt es nicht. Das räumt die Deutsche Bahn auf Twitter ein.

Wer sehen will, ob die gewünschte Verbindung genutzt werden kann, muss sich auf bahn.de oder in der Bahn-App die zusätzlichen Infos in den Verbindungsdetails durchlesen – dafür ist das Ausklappen der Zusatzinfos nötig.

Ob sich daran noch etwas ändert? Auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) teilt ein Bahnsprecher mit, dass sich die DB Fernverkehr dazu aktuell in Gesprächen mit den Aufgabenträgern der Länder befinde.

Sollte es bis zum Start des Tickets am 1. Juni keine Lösung geben, liegt die Verantwortung bei den Reisenden: Sie sollten auf jeden Fall in den Zuginformationen – auf der Webseite oder in der App – prüfen, ob der Hinweis „9-Euro-Ticket nicht gültig“ zu lesen ist.

Ansonsten riskieren Reisende, fürs Schwarzfahren belangt zu werden – was 60 Euro pro Person kostet.

2. In manchen Fernverkehrszügen gilt das 9-Euro-Ticket

Grundsätzlich gilt das 9-Euro-Ticket nicht in ICEs und ICs. Doch es gibt Ausnahmen – ebenfalls vor dem Hintergrund der Kooperation von DB Regio und DB Fernverkehr.

Ein Intercity ist bereits inkludiert: Im IC zwischen Konstanz am Bodensee und Stuttgart (auch als Gäubahn bekannt) und umgekehrt wird das 9-Euro-Ticket gelten. Das baden-württembergische Verkehrsministerium hat sich mit der Bahn auf eine entsprechende Sonderregelung geeinigt.

Auch auf weiteren Fernverkehrsstrecken, auf denen der lokale Nahverkehr mit dem davon unabhängigen DB Fernverkehr kooperiert, könnte das 9-Euro-Ticket gelten. Bereits heute dürfen Reisende mit einem Nahverkehrsticket zusätzlich zur Gäubahn auch die IC-Verbindungen auf den folgenden Strecken nutzen: Bremen-Norddeich Mole, Elsterwerda-Berlin, Berlin-Prenzlau, Potsdam-Berlin-Cottbus, Dillenburg-Letmathe, Erfurt-Gera.

Ob auch diese Verbindungen ab dem 1. Juni mit dem 9‑Euro-Ticket befahrbar sind, stehe noch nicht fest. Die DB Fernverkehr bespricht sich hier derzeit mit den Aufgabenträgern der Länder.

Noch weiter geht NRW: Dort gilt sogar eine Sonderregelung, welche die Nutzung von ICE und IC bei Verspätungen im Regionalverkehr möglich macht.

3. Wo das 9-Euro-Ticket im Ausland gilt

Das 9-Euro-Ticket gilt nur innerhalb Deutschlands – eigentlich. Denn auch hier gibt es Ausnahmen: Es gibt mehr als 60 Verkehrsverbünde in Deutschland – bei jedem können unterschiedliche Regeln gelten. Ein paar Beispiele:

Im Süden fahren die Züge der Bayerischen Regiobahn (BRB) bis nach Salzburg und Kufstein in Österreich. „Bis dorthin gilt in unseren Zügen auch das 9-Euro-Ticket“, teilt eine BRB-Sprecherin dem RedaktionsNetzwerk Deutschland mit.

Von NRW können zumindest beim Aachener Verkehrsverbund einzelne Verbindungen in die Niederlande und nach Belgien genutzt werden: So gilt das 9-Euro-Ticket nach Angaben des Verbundes in den ASEAG-Linien 24 nach Kelmis, 25 und 33 nach Vaals sowie 34 nach Kerkrade, Gleiches gilt für die Arriva-Linie 350 bis Vaals. Auch die Buslinie SB 3 der Westverkehr nach Sittard darf genutzt werden, ebenso die fünf grenzüberschreitenden Multibus-Linien bis zur (Verknüpfungs-)Haltestelle in den Niederlanden.

Anders sieht es Richtung Osten aus. Die Züge des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) fahren zwar bis nach Polen – zum Beispiel die RB 26 nach Kostrzyn oder die RB 91 nach Zielona Góra. Doch hier dürfen Reisende nur bis zur Grenze fahren: „Der Geltungsbereich des 9-Euro-Tickets ist ausschließlich Deutschland“, teilt ein VBB-Sprecher mit.

4. Fahrradmitnahme ist manchmal gratis

9‑Euro-Ticket kaufen, mit dem Fahrrad in den Zug, aussteigen, losradeln: So stellen sich viele Reisende wohl den Radausflug im Sommer vor. Doch ganz so einfach wird es nicht: „Die Fahrradmitnahme ist nicht generell im 9‑Euro-Ticket inkludiert“, teilt die Deutsche Bahn dazu mit.

Jedes Bundesland hat eigene Regeln aufgestellt, ob und wie viel die Mitnahme zusätzlich kostet. Mancherorts ist die Fahrradmitnahme während der Zeit des Berufsverkehrs sogar ganz verboten. Vor der Abfahrt heißt es also: Regeln der Bundesländer studieren.

Ohnehin ist fraglich, wie stressfrei ein Radausflug mit Bahnanreise in diesem Sommer werden kann. Bereits jetzt sind die Fahrradabteile zu Stoßzeiten auf beliebten Ausflugsstrecken voll.

Dieses Problem dürfte sich in den Sommermonaten verschärfen. Davor warnt die Deutsche Bahn bereits jetzt: „Bitte beachten Sie: Von Juni bis August werden die Züge sehr voll werden, daher kann die Mitnahme Ihres Fahrrads nicht garantiert werden.“ Der Konzern empfiehlt, ein Fahrrad am Ausstiegsbahnhof zu leihen.

Das wiederum dürfte zum einen die Kosten eines Ausflugs ganz schön in die Höhe treiben. Zum anderen ist fraglich, inwieweit Leihräder mit dem Komfort des eigenen Rades mithalten können.

RND

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