
© picture alliance/dpa
Tankbetrug: Auch für Ersttäter kein Kavaliersdelikt
Gerichtsprozess
Tanken ohne Bezahlen, das geht leider nicht. Das musste nun ein Mann aus Unna feststellen, den seine angebliche „Vergesslichkeit“ letztlich vor Gericht brachte.
„Verschludert und vergessen“: Nach dem Gang zur Zapfsäule versäumte es ein Unnaer, die Tankfüllung zu bezahlen. Auch eine Erinnerung fruchtete nicht. Vor Gericht geriet der 33-Jährige in Erklärungsnöte.
Rund 50 Liter Diesel füllte er am 26. August in seinen Tank. Danach ging er zwar zur Kasse, bezahlte aber lediglich Kleinigkeiten. Die große Rechnung blieb offen. Einige Zeit später mahnte der Pächter, der ihn kannte, den offenen Posten an. Doch auch darauf reagierte der 33-Jährige nicht. So blieb dem Betreiber nichts anderes übrig, als Anzeige zu erstatten.
Auch die Zahlungserinnerung vergessen
Verlegen erschien der Unnaer nun zu seinem Betrugsprozess vor dem Amtsgericht. Das Ganze sei nur ein Versehen gewesen. Er habe vor Ort nicht daran gedacht und später sei die Rechnung trotz Erinnerung erneut in Vergessenheit geraten, zumal er nach einer Trennung nicht alle Post erhalten habe. „So etwas ist mir noch nie passiert“, betonte er und versicherte, dass sich das auch nicht wiederholen werde.
Anklage und Gericht hatten ein Einsehen mit dem bis dato unbescholtenen Mann. Sein Verfahren wurde eingestellt. Allerdings wurde ihm aufgegeben, den Betrag unverzüglich zu zahlen. Hinzu kamen 100 Euro Geldbuße zugunsten des Frauenforums Unna.
Lebt im Sauerland und fühlt sich dort überaus wohl. Saß vor über 20 Jahren zum ersten Mal in einem Gerichtssaal, um über einen Prozess zu berichten und hat dabei ihren Traumjob gefunden.
