Student ersticht Freund der Mutter: „Ich zerschlag dir den Kopf“

© Jörn Hartwich

Student ersticht Freund der Mutter: „Ich zerschlag dir den Kopf“

rnLandgericht Bochum

Um seine Mutter zu schützen, ersticht ein Student aus Bochum den Freund der Mutter. Ins Gefängnis muss er dafür nicht.

Bochum

, 02.07.2021, 17:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Kaum war das Urteil gesprochen, durfte der 19-Jährige wieder nach Hause. Vor rund sechs Monaten hat ein Student aus Bochum den Freund seiner Mutter erstochen. Am Freitag ist vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen worden.

Die Richter am Bochumer Landgericht gehen von einer Nothilfe-Situation aus. Der Angeklagte, so hieß es im Urteil, sei in Panik gewesen und habe Todesangst um seine Mutter gehabt.

„Ich zerschlag dir den Kopf“

Es war ein wuchtiges Küchenmesser, zu dem der 19-Jährige am Abend des 29. Dezember vergangenen Jahres gegriffen hatte. Die Klinge bohrte sich tief in den Körper. Das Herz wurde getroffen. Der 28-Jährige war sofort tot.

Laut Urteil hatte das spätere Opfer die Mutter des Angeklagten in der Küche ihrer Wohnung massiv bedroht und auch schon angegriffen. „Ich zerschlag dir den Kopf an der Küchenplatte.“ So oder so ähnlich sollen seine Worte gelautet haben. Einmal hatte es der 28-Jährige offenbar auch schon versucht.

Noch nie geprügelt

„Ich musste meine Mutter einfach schützen“, hatte der Bochumer Student den Richtern unter Tränen gesagt. Nur deshalb habe er zugestochen. Er habe den 28-Jährigen verletzten wollen – aber nicht töten.

Aus Sicht der Richter war der Angeklagte mit der Situation völlig überfordert. Er sei bislang jedem Streit aus dem Weg gegangen, habe sich nach eigenen Angaben noch nie im Leben geprügelt.

Der Bluttat war ein heftiger Streit vorangegangen. Der 28-Jährige wollte den Sohn seiner Partnerin angeblich überreden, in zwielichtige Geschäfte mit Hundewelpen einzusteigen, was der Angeklagte jedoch abgelehnt hat.

Entschädigung für die U-Haft

Als sich schließlich auch die Mutter einschaltete und sich auf die Seite ihres Sohnes stellte, eskalierte die Situation. Der Angeklagte hatte bis zur Tat ein tadelloses Leben geführt. Nach dem Abitur auf einer bilingualen Privatschule hatte er gerade mit dem Studium der IT-Technik begonnen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den 19-Jährigen ursprünglich wegen Totschlags angeklagt, am Ende des Prozesses aber ebenfalls einen Freispruch gefordert. Für die rund sechsmonatige Untersuchungshaft muss der Angeklagte nun entschädigt werden.