Die Strompreis-Bremse soll kommen. Geplant ist, dass sie bereits ab Januar greift, möglicherweise verschiebt sich der Beginn wegen der technischen Umsetzbarkeit allerdings noch ein wenig. Die Entscheidung dazu soll bis Ende November fallen.
Vorgesehen ist folgende Regelung: Für 80 Prozent des Verbrauchs sollen Privathaushalte nicht mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen müssen, den Rest trägt der Staat.
Das heißt: Verbraucher, bei denen der aktuelle Strompreis – etwa wegen eines älteren Vertrages, bei dem noch eine längere Laufzeit vereinbart worden ist – noch unter 40 Cent pro Kilowattstunde liegt, werden von dieser Strompreis-Bremse nicht profitieren. Anders als beim Gas ist beim Strom nämlich nicht vorgesehen, dass der Staat im Dezember einmalig die Abschlagszahlung übernimmt, egal, wie hoch der zu zahlende Gas-Kilowattpreis des Verbrauchers ist.
Musterhaushalt für vier Personen
Stellt sich die Frage: In welcher Stadt würden nach derzeitigem Stand Menschen von der Strompreis-Bremse profitieren? Wir haben uns dazu die Daten von 74 stichprobenartig ausgewählten Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen angesehen. Zugrunde gelegt haben wir dabei einen vierköpfigen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.250 Kilowattstunden.
Dann haben wir uns zwei Modelle angeschaut: Zum einen den Grundversorgungs-Tarif des örtlichen Grundversorgers. Das ist der Standard-Tarif, in den man automatisch fällt, sofern man keine andere Vertragsoption beim Grundversorger oder einem anderen Anbieter wählt.
Zum anderen haben wir mit Hilfe des Vergleichsportals Verivox nach dem günstigsten Tarif eines Alternativversorgers geschaut, der in dem jeweiligen Ort angeboten wird. Dabei haben wir ausschließlich solche Verträge berücksichtigt, die eine Laufzeitbindung von mindestens einem Jahr haben.
In dem von uns aufgeführten monatlichen Gesamtpreis haben wir die von vielen Anbietern gewährten Neukunden- und Sofortboni mit eingerechnet und beim Preis pro Monat berücksichtigt. Die logische Folge: Der aufgeführte Gesamtpreis gilt nur für das erste Jahr, denn im zweiten Jahr werden keine Boni gewährt.
Das Ergebnis unserer Daten-Analyse überrascht. In den von uns untersuchten 74 Städten und Gemeinden wird die Preisgrenze von 40 Cent pro Kilowattstunde nur in 15 Fällen überschritten. In 59 Fällen liegt der Preis pro Kilowattstunde dagegen unterhalb dieser Grenze. Das heißt: In diesen Fällen gäbe es keinen staatlichen Zuschuss zu den Stromkosten.
Anders sieht es bei den alternativen Strom-Anbietern aus. In allen 74 Städten und Gemeinden lagen die Preise teils deutlich über der Grenze von 40 Cent pro Kilowattstunde. Wer mit einem Wechsel zu einem solchen Alternativanbieter liebäugelt, kann daher davon ausgehen, dass der derzeit ausgewiesene Gesamtpreis pro Monat noch sinken wird, sobald die Strompreisgrenze greift. Das müsste jeder für sich selbst ausrechnen.
Strompreis-Bremse: Beispielrechnung für die Stadt Dortmund
Ein Beispiel für eine solche, grob vereinfachte Rechnung. In der Stadt Dortmund stellte der günstigste Alternativversorger einen Preis von 56,73 Cent pro Kilowattstunde in Rechnung. 40 Cent müsste man selbst zahlen, 16,73 Cent würde für 80 Prozent des Verbrauchs der Staat zahlen.
80 Prozent von 4.250 Kilowattstunden Jahresverbrauch sind 3.400 Kilowattstunden. Das mal 16,73 Cent macht 568,82 Euro Zuschuss vom Staat pro Jahr, oder 47,40 Euro pro Monat. Der günstigste monatliche Gesamtpreis würde also von 170,35 auf 122,95 Euro sinken und läge damit unter dem Preis des Grundversorgers (154,95 Euro).
Unterschiedliche Preise für Neu- und Bestandskunden sind unzulässig
Grundsätzlich muss man bei allen Wechselabsichten berücksichtigen, dass in der Grundversorgung die Preise jederzeit innerhalb von 14 Tagen kündbar sind und daher rasch steigen oder sinken können. Bei einem Vertrag mit einer Laufzeitbindung hat man zumindest die Garantie, dass es innerhalb der nächsten ein, zwei Jahre nicht noch teurer wird. Solche längeren Vertragslaufzeiten bieten nicht nur Alternativversorger, sondern auch die Grundversorger an.
Übrigens: Bei unserem Blick durch 74 Städte und Gemeinden ist aufgefallen, dass die Grundversorger in einigen Orten nach wie vor (teure) Grundversorgungs-Verträge für Neukunden und preiswertere für Bestandskunden anbieten. Das ist seit dem 1. November unzulässig, worauf die Bundesnetzagentur auf ihrer Homepage auch ausdrücklich hinweist.
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