Das könnte für viele Urlauberinnen und Urlauber Chaos bedeuten. Denn anstelle von ein paar entspannten Tagen auf Mallorca könnten schon bald Streiks, Flugchaos und viel Ärger anstehen.
Der Betriebsrat der Firma Wings Handling Palma, einem Tochterunternehmen von Eurowings, hat zum Arbeitskampf aufgerufen. Das Unternehmen arbeitet am Flughafen von Palma mit 300 Mitarbeitenden im Bereich Assistenz- und Betriebsdienstleistungen für die Fluggesellschaft. Diese ist eine der wichtigsten Airlines, um während der Sommersaison von Deutschland nach Mallorca zu fliegen.
Wie der Sekretär des Betriebsrates von Wings Handling Palma auf Twitter ankündigte, seien für den 1., 3. und 4. August sowie den 8., 10. und 12. August Streiktage geplant. An diesen Tagen würde nur ein Mindestbetrieb stattfinden. Bedeutet: Es wird zu etlichen Flugausfällen und Verspätungen von Eurowings-Flügen nach Mallorca kommen.
Eurowings erklärte, dass bereits Gespräche mit dem Betriebsrat der Firma laufen würden. „Es bleibt weiterhin unser Anliegen, eine Lösung am Verhandlungstisch zu vereinbaren“, zitiert die „Mallorca Zeitung“ einen Sprecher der Airline.
Warum wollen die Mitarbeitenden streiken?
Wie der Betriebsrat von Wings Handling Palma erklärt, halte die Firma sich nicht an spanisches Arbeitsrecht. Neue Mitarbeitende erhielten nur befristete Verträge und diese würden nur selten verlängert.
Außerdem würden an den Arbeitsplätzen große technische Mängel herrschen. So seien die Shuttlebusse am Flughafen zum Beispiel nicht klimatisiert, wodurch die Beschäftigten im Sommer während ihrer Arbeitszeit kaum gegen die Hitze geschützt seien.
Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug ausfällt oder verspätet ist?
Wenn der Flug ausfällt, haben betroffene Reisende ein Recht auf eine gleichwertige Ersatzbeförderung. Das heißt: Die Airline muss sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Ziel transportieren. Bei einer Pauschalreise muss sich der Veranstalter kümmern.
Wird kein Ersatzflug angeboten, können Reisende selbst einen Flug buchen und sich das Geld erstatten lassen. Wer die Reise nicht mehr antreten will, kann bei einer Annullierung des Fluges vom Vertrag zurücktreten und von der Airline die Erstattung des Flugpreises verlangen.
Ist ein Flug mehr als drei Stunden verspätet oder fällt er ganz aus, dann können Flugreisende auch eine pauschale Entschädigung fordern. Die EU-Verordnung 261/2004 regelt, wann Flugreisende einen Ausgleich geltend machen können und auf welche Zahlungshöhe sie Anspruch haben. Sie ist nicht abhängig vom Ticketpreis, sondern richtet sich nach der Flugdistanz. Je nach Streckenlänge beträgt die Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro pro Person:
- Kurzstreckenflug (bis 1500 Kilometer): 250 Euro
- Mittelstreckenflug (1500 bis 3500 Kilometer): 400 Euro
- Langstreckenflug (ab 3500 Kilometer): 600 Euro
Bei Streiks gilt häufig eine Ausnahme von dieser Regel: Wenn die Airline nicht verantwortlich ist, gilt das als außergewöhnlicher Umstand und der Anspruch entfällt. Da das Personal aber zu Eurowings gehört, greift die Ausnahme hier nicht. Lass dir die Verspätung oder den Flugausfall schriftlich bestätigen. Um die Entschädigung zu fordern, kannst du das EU-Formular für Fluggastbeschwerden bei deiner Airline einreichen.
RND
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