Sterbearzt aus Datteln muss ins Gefängnis Bundesgerichtshof bestätigt Totschlagsurteil

Sterbearzt aus Datteln muss ins Gefängnis: BGH bestätigt Totschlagsurteil
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Knapp fünf Jahre nach einem assistierten Suizid muss ein Arzt aus Datteln endgültig ins Gefängnis. Wie am Montag bekannt geworden ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung des Mediziners bestätigt und die Revision verworfen.

Der inzwischen 83-Jährige hatte einem psychisch kranken Patienten aus Dorsten im August 2020 Sterbehilfe geleistet und war dafür vom Landgericht Essen wegen Totschlags zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er selbst hatte einen Freispruch gefordert.

„Denken in hohem Maße eingeengt“

Nach Angaben des BGH hat der 42-jährige Dorstener unter paranoider Schizophrenie gelitten. Dadurch sei sein „Denken, Fühlen und Handeln in hohem Maße eingeengt“ gewesen. Der Patient habe „nicht mehr über die erforderliche natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit verfügt“.

Dem Dattelener Sterbearzt sei das auch bewusst gewesen. Trotzdem habe er den assistierten Suizid durchgeführt. Die Essener Richter hatten sein Handeln in ihrem Urteil mit „Mitleid“ begründet.

Der 83-Jährige ist aktuell noch wegen eines weiteren assistierten Suizids angeklagt. Auch hier lautet der Vorwurf auf Totschlag. Dieses Verfahren hatte wegen einer Erkrankung eines ehrenamtlichen Richters jedoch unterbrochen werden müssen. Es wird demnächst neu beginnen.