SSV Mühlhausen vor Gericht Ex-Spieler fordert Lockdown-Gehalt - und blitzt mit Corona-Klage ab

SSV Mühlhausen vor Gericht: Ex-Spielertrainer fordert Corona-Gehalt
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Kurioser Rechtsstreit am Amtsgericht Unna am Donnerstagmorgen (20. März): Ein ehemaliger Vertragsamateur des Fußball-Bezirksligisten SSV Mühlhausen verlangte vor Gericht seine 350 Euro Monatsvergütung für die Lockdown-Monate April bis Juni des Jahres 2020. Seine Begründung: Er habe weiter trainiert, individuelle Trainingspläne erstellt und zudem den Fortschritt seiner Mitspieler mitunter per Tracking-App kontrolliert.

War der Ex-Spieler als bezahlter Amateur Arbeitnehmer?

Die zentrale Frage war schnell klar: War der Ex-Spieler als bezahlter Amateur Arbeitnehmer oder nicht? Bereits vor dem Arbeitsgericht Dortmund war er gescheitert. Dort wurde festgestellt, dass Amateurfußballer keine klassischen Arbeitnehmer sind. Weil sich der Kläger damit nicht zufriedengab, musste der Fall deshalb nun vor dem Amtsgericht Unna neu aufgerollt werden.

Der Ex-Spieler behauptete, ihm sei eine Weiterzahlung seines Entgelts zugesichert worden. Doch einen schriftlichen Nachweis darüber konnte er nicht vorlegen. Die Verteidigung argumentierte, dass Kontrakte für Vertragsamateure oft nur als Formalie dienten, um hohe Ablösesummen bei Transfers zu umgehen.

Zudem sei kein anderer Spieler des Vereins auf die Idee gekommen, Geld während des Lockdowns zu fordern. „Hätte der Verein allen Spielern ihr Geld weitergezahlt, hätten sie den Verein zumachen können“, erklärte Udo Speer, der den SSV als Rechtsbeistand vertrat.

Udo Speer und Franz-Georg Huber.
Vorstandsmitglied und aktueller Geschäftsführer des SSV Mühlhausen, Franz Georg Huber (r.), mit Anwalt Udo Speer im Amtsgericht Unna. © Heese

Auf Nachfrage der Richterin über vermeintliche Absprachen, auch während des Lockdowns individuell weitertrainieren zu müssen, suchte der Kläger hektisch in seinem Handy nach Beweisen in alten Chatverläufen – jedoch ohne Erfolg. Franz Georg Huber aus dem SSV-Vorstand zeigte sich derweil unbeeindruckt.

Während des Corona-Lockdowns 2020 habe es die „Erwartung“ seitens des Vereins gegeben, dass sich die Spieler ohnehin fithalten − für den Fall, dass der Spielbetrieb schnell wieder aufgenommen werden könnte. Der Spieler argumentierte jedoch, der Verein habe dies ausdrücklich verlangt, was der SSV-Vorstand jedoch bestritt. „Ein Sportler hält sich doch sowieso fit“, hieß es von Huber.

Vergleich abgelehnt – Klage abgewiesen und kein Urteil

Die Richterin deutete an, dass sie aufgrund der dürftigen Beweislage Vorbehalte habe, dem Ex-Mühlhausener seinen Aufwand während der spielfreien Zeit abzukaufen. Dennoch schlug sie erstmal einen Vergleich vor. Doch der SSV blieb hart. Rechtsanwalt Speer stellte klar: „Niemand sonst, auch nicht der Trainer, hat auch nur einen Cent bekommen.“ Und: „Obwohl man normalerweise gerne dazu bereit wäre“, schloss der Verein eine Einigung in diesem Fall eindeutig aus.

Am Ende wurde die Klage erneut abgewiesen. Nun bleibt dem Ex-Spieler nur noch eine letzte Option: Berufung. Hierfür bleiben nun zwei Wochen Zeit. Doch dann werden handfeste Beweise fällig. Ohne die dürfte auch dieser Versuch ins Leere laufen.