Sozialwahl 2023 Was ist das und worum geht es dabei?

Sozialwahl 2023: Was ist das und worum geht es dabei?
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Viele Menschen in Deutschland bekommen zurzeit die Wahlunterlagen für die Sozialwahl 2023 per Post zugeschickt. Auch auf Plakaten in den Innenstädten wird für die Wahl geworben. Die Sozialwahl ist sogar die drittgrößte Wahl in ganz Deutschland, nach der Europa- und der Bundestagswahl. Rund 52 Millionen Menschen können sich laut der Deutschen Rentenversicherung daran beteiligen. Ausgerichtet wird sie von verschiedenen Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung.

Sozialwahl 2023: Wen kann ich wählen?

Bei der Sozialwahl stehen keine politischen Parteien auf dem Wahlzettel, sondern Listen mit Kandidierenden. Alle Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind und Beiträge in die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung einzahlen oder eingezahlt haben, dürfen ihre Stimmen abgeben. Allerdings sind nur Menschen wahlberechtigt, die in folgenden Versicherungen sind:

  • Technische Krankenkasse (TK)
  • BARMER
  • DAK-Gesundheit
  • KKH
  • hkk
  • Deutsche Rentenversicherung Bund

Durch die Wahl sollen Menschen, die Beiträge bezahlen und Leistungen der Krankenkassen und der Rentenversicherung nutzen, selbst mitentscheiden, wer sie in den Sozialparlamenten vertritt. Gewählt werden Kandidatinnen und Kandidaten für die Sozialparlamente, die selbst bei einer der fünf Krankenkassen oder der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert sind. Deshalb kennen die Kandidaten die Bedürfnisse der Beitragszahler genau und sollen diese in den Sozialparlamenten vertreten.

Was sind die Aufgaben der gewählten Vertreter?

In den Sozialparlamenten werden wichtige Entscheidungen zum Thema Rente und Krankenversicherung getroffen. Die Sozialparlamente sorgen auch dafür, dass Probleme und Fragen von Versicherten Gehör finden. Sie beschließen folgendes:

  • Haushalte der Versicherungen
  • Vorstände
  • Verwendung der Renten- und Krankenkassen-Beiträge
  • Bei Krankenkassen: Bonusprogramme und Wahltarife
  • Wahl von ehrenamtlichen Beraterinnen und Beratern, die Fragen von Kunden beantworten

Gibt es eine Pflicht zu wählen?

Eine Stimmenabgabe bei der Sozialwahl 2023 ist keine Pflicht. Die Wahlteilnahme ist freiwillig.

Termin: Bis wann kann ich wählen?

Bis zum 31. Mai kann man seine Stimme für die Wahl abgeben. Der Brief muss bis zu diesem Termin dann bei der Krankenkasse oder bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen sein. Einige Krankenkassen bieten dieses Jahr auch zum ersten Mal eine Online-Wahl an. Die Sozialwahl findet seit insgesamt 70 Jahren alle sechs Jahre statt.

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