Fontänen, Knaller und Raketen können dieses Jahr vom 29. bis 31. Dezember gekauft werden. Schon beim Kauf sollten Bürgerinnen und Bürger darauf achten, kein illegales Silvesterfeuerwerk zu kaufen.
Wichtig: Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur innerhalb von Verkaufsräumen – und nicht beispielsweise in Passagen oder aus einem Kioskfenster heraus – verkauft werden. Das Abbrennen ist jedoch nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt.
Aber was bedeuten Begriffe wie „Kategorie F1 oder F2“ eigentlich? Und welche Strafe droht, wenn bei illegalem Verkauf? Ein Überblick.
Woran erkennt man legales Feuerwerk?
Legales Feuerwerk erkennt man an der neuen CE-Kennzeichnung mit einer Registriernummer, erklärt die Bezirksregierung Münster. Produkte, die mit der alten BAM-Nummer gekennzeichnet sind, dürfen nicht mehr vertrieben werden. Der Verkauf und auch die Verwendung von nicht zugelassenem Feuerwerk, das „schwarz“ auf der Straße oder auf Flohmärkten angeboten wird, können nach dem Sprengstoffgesetz als Straftat geahndet werden.
Nach Paragraph 40 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe heißt das: „Wer ohne die erforderliche Erlaubnis explosionsgefährliche Stoffe erwirbt oder mit diesen Stoffen umgeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

In Deutschland geprüftes Feuerwerk wird wie folgt eingeteilt:
- Kategorie F1 (CE 0589 und 0589-F1-xxxx).
- Kategorie F2 (CE 0589 und 0589-F2-xxxx).
Dabei steht die Prüfstellennummer 0589 für die BAM, und xxxx ist eine Produktnummer. Im EU-Ausland geprüfte Feuerwerkskörper haben eine andere Behördennummer. Wichtig: Feuerwerksartikel der Kategorie F1 wie Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Brummkreisel oder kleine Vulkane dürfen während des ganzen Jahres an Personen über 12 Jahre verkauft und von diesen auch abgebrannt werden.
„Pyrotechnik-Artikel der Kategorie F2 – dazu zählen beispielsweise komplette Sortimente sowie Raketen und Böller – dürfen auf keinen Fall an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden“, weist die Bezirksregierung Münster hin. Erwachsene dürfen diese Artikel ebenfalls nicht an Jugendliche und Eltern nicht an ihre minderjährigen Kinder weitergeben.
Tipps zum Umgang mit Feuerwerk
Wenn das legale Feuerwerk gekauft ist, hier noch ein paar Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk:
- Vor dem Abbrennen die Sicherheitshinweise lesen und beachten
- Sich nach dem Zünden von Raketen, Böllern und Fontänen schnell entfernen
- Bei Raketen auf sichere „Abschussrampen“ achten: schwere Sektflaschen oder am besten Flaschen in einem Flaschenkasten
- Raketen, Fontänen niemals unter Bäumen oder Laternen zünden
- Blindgänger nicht erneut anzünden, sondern mit Wasser übergießen
- Nicht mit Feuerwerkskörpern basteln, sie sind eine häufige Unfallursache
- Fenster und Türen zur Sicherheit geschlossen halten.
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