Das Bochumer Landgericht hat gegen einen 47-jährigen Sexualstraftäter aus Recklinghausen am Freitag erneut die Sicherungsverwahrung angeordnet. Eine darüber hinaus verhängte Haftstrafe von neun Jahren war schon zuvor rechtskräftig geworden. In der Wohnung des Angeklagten war 2020 ein damals schon seit Jahren verschwundener Junge entdeckt worden. Laut Urteil hatte der Mann das Kind in Hunderten Fällen sexuell missbraucht.
In einem ersten Prozess hatte das Bochumer Landgericht den Angeklagten zu neun Jahren Haft verurteilt und die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet - das bedeutet, dass er auch nach Verbüßung der eigentlichen Strafhaft vorerst nicht freikommen soll.
In der Revision hatte der Bundesgerichtshof die Haftstrafe später für rechtskräftig erklärt, jedoch die Begründung für die Anordnung der Sicherungsverwahrung beanstandet. Deshalb musste nun eine andere Strafkammer des Landgerichts noch einmal über diese Maßregel entscheiden.
Nach der erneuten Anhörung von zwei psychiatrischen Sachverständigen kamen auch die neuen Richter zu dem Schluss, dass der Mann ein gefährlicher Hangtäter ist, vor dem die Allgemeinheit geschützt werden müsse. Der Junge selbst musste im zweiten Prozess nicht noch einmal als Zeuge vernommen werden.
dpa
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