Weil er nur wenige Wochen nach seiner letzten Verurteilung wieder durch sexuelle Belästigungen von minderjährigen Mädchen aufgefallen ist, hat ein vorbestrafter Sexualstraftäter (40) aus Herne am Freitag (20.1.) einen Straf-Nachschlag kassiert. Die 5. Strafkammer am Bochumer Landgericht verhängte zwei Jahre Haft - ohne Bewährung.
Im Februar 2020 war der Herner nach Annährungen zu einem Mädchen mit Zügen einer Liebesbeziehung bereits von einer anderen Bochumer Strafkammer zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt worden, die er aktuell seit wenigen Wochen gerade verbüßt. Nichtsdestotrotz hat der 40-Jährige laut Urteil schon im Mai 2020 in der Nähe der Kreuzkirche bei einer Art Fahrradfahrer-Treff mehrfach die Nähe zu drei elf- und zwölfjährigen Mädchen gesucht, die Teenager sexuell bedrängt und belästigt.
Die Schülerinnen hatten von Umarmungen, Küssen und Klapsen auf den Po berichtet. Außerdem war einem der Mädchen ein Zeichentrick-Pornovideo aufs Handy geschickt worden. In der Wohnung des Angeklagten in Sodingen waren zudem Kinder- und Tierpornodateien entdeckt worden.
Anwalt: Angeklagter kein „sabberndes Monster“
Der Herner hatte vor Gericht bis zuletzt von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Verteidiger Martin Gentz kritisierte aus seiner Sicht überspitzte Darstellungen in der Anklageschrift: „Darin wurde ein wenig der Eindruck erweckt, hier rennt ein ‚sabberndes Monster‘ durch Herne.“
Unterm Strich, so auch die Staatsanwaltschaft im Plädoyer, bewegten sich die festzustellenden Belästigungen zwar eher am unteren Rand der Erheblichkeitsschwelle. Angesichts der enormen Rückfallgeschwindigkeit und der massiven Vorbestrafung – schon 2002 hatte sich der Herner sexuell an zwei Mitschülern vergangen – war die Verhängung einer weiteren Gefängnisstrafe unausweichlich.
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