Weihnachtsbesuch im Krankenhaus Schnelltests reichen eigentlich - doch es gibt Ausnahmen

Weihnachtsbesuch im Krankenhaus: Schnelltests reichen eigentlich - doch es gibt Ausnahmen
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Für einen Weihnachtsbesuch im Pflegeheim oder Krankenhaus brauchen Besucher in Nordrhein-Westfalen erstmals seit Beginn der Pandemie keinen offiziellen Corona-Testnachweis mehr. Ein Selbsttest reicht in der Regel aus. Das regelt die aktualisierte Corona-Schutzverordnung des Landes, die an diesem Freitag in Kraft tritt. An der Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, ändert sich aber nichts.

Besucherinnen und Besucher werden künftig verpflichtet, sich vor einem Besuch im Pflegeheim, Krankenhaus oder im Gefängnis selbst auf das Coronavirus zu testen. Der Test muss am Tag des Besuchs erfolgt sein, nicht früher. Beim Betreten der Einrichtung dürfen Besucher gefragt werden, ob sie aktuell negativ getestet sind. Das soll aber möglich unbürokratisch ablaufen: „Eine mündliche Versicherung ist ausreichend“, heißt es in der Verordnung. Lediglich „bei begründeten Zweifeln“ oder bei Personen mit offensichtlichen Krankheitssymptomen dürfe die Einrichtung darauf bestehen, dass ein Besucher unter Aufsicht noch einmal einen Selbsttest macht.

Ausnahmen gibt es in Bielefeld und im Kreis Minden-Lübbecke

Von dieser Regelung dürften Heime und Krankenhäuser auch nicht einfach mit Verweis auf ihr Hausrecht abweichen, betont das Gesundheitsministerium. Einzige Ausnahme: Wenn es direkt auf dem Gelände der Einrichtung eine Teststation gibt, die zum Zeitpunkt des Besuchs geöffnet hat, können Besucher zu einem Corona-Test dort verpflichtet werden.

Bislang mussten Besucher einen negativen Testnachweis einer zertifizierten Teststation vorlegen können, um Verwandte oder Bekannte in Krankenhaus und Altenheim besuchen zu können. Wer die Bürgerteststationen weiterhin nutzen möchte, kann das aber tun. Kosten entstehen dabei für Besucher von Altenheimen und Krankenhäusern nicht.

Eine Ausnahme von der neuen Regelung gibt es aber in mehreren Bielefelder Kliniken und im ostwestfälischen Kreis Minden-Lübbecke. Dort haben die örtlichen Behörden den Krankenhäusern wegen der überdurchschnittlich hohen Corona-Inzidenz genehmigt, Besucher weiterhin nur mit amtlich anerkanntem Schnelltest ins Haus zu lassen.

Maskenpflicht bleibt bestehen

Eines ändert sich für die Menschen in NRW allerdings nicht: Wer einen Selbsttest macht und zwei Striche angezeigt bekommt, ist weiterhin verpflichtet, einen Kontrolltest vornehmen zu lassen. Dafür können Infizierte zu einer Bürgerteststelle gehen oder einen kostenlosen PCR-Test machen lassen.

Auch an der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen hält die NRW-Landesregierung fest. Anders als in anderen Bundesländern müssen Reisende in öffentlichen Verkehrsmitteln im Nahverkehr weiterhin eine medizinische Maske (OP-Maske) tragen. In Bayern und Sachsen-Anhalt ist die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs bereits entfallen. In Schleswig-Holstein läuft sie zum Jahresende aus. Für Fernzüge und Fernbusse ist laut dem Infektionsschutzgesetz bundesweit bis zum 7. April 2023 eine FFP2-Maskenpflicht festgeschrieben.

dpa

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