Schäden durch Feuerwerk oder Böller: Wer wann haftet Eltern haben Aufsichtspflicht

Schäden durch Feuerwerk oder Böller: Wer wann haftet: Eltern haben Aufsichtspflicht
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Ob die verirrte Rakete oder die unerwartet starke Detonation eines Böllers: Beim Silvester-Feuerwerk lassen sich Schäden am eigenen Hab und Gut oder den Besitztümern anderer Menschen kaum vollständig ausschließen.

Im Ernstfall sollte man dann aber wissen, an welche Versicherung man sich wenden kann. Denn in der Regel muss die Schadensmeldung unverzüglich an den Versicherer gehen.

Wann Haftpflicht-, Hausrat- oder Unfallversicherung bei Silvester-Schäden greifen

Wer Dritte durch den Umgang mit Feuerwerkskörpern schädigt, muss sich bei seiner Privathaftpflichtversicherung melden. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Erleidet man selbst dauerhafte Schäden, leistet etwa die private Unfallversicherung Zahlungen.

Fängt das eigene Haus Feuer, springt in der Regel die Wohngebäudeversicherung ein, Brandschäden an der Inneneinrichtung ersetzt die Hausratversicherung.

Wird ein Auto durch die Explosion eines Knallkörpers oder einem von ihm entzündeten Brand beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung des Halters den Schaden. Eine Ausnahme gilt laut den Verbraucherschützern, wenn ein glimmender Böller nur Seng- oder Schmorschäden verursacht. Dann zahlt die Versicherung nicht.

Wird das Fahrzeug mutwillig ramponiert, zum Beispiel weil Kracher auf dem Dach gezündet wurden, braucht der Halter eine Vollkaskoversicherung.

Was passiert, wenn Kinder mit Feuerwerk Schäden anrichten?

Kinder unter sieben Jahren können für Schäden, die sie verursacht haben, nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Sie haften nicht. Was viele Eltern laut der Verbraucherzentrale NRW nicht wissen: Auch die (Familien-)Haftpflichtversicherung leistet in solchen Fällen bei Schädigung Dritter nur, wenn die Eltern beim Zündeln ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Das kann etwa der Fall sein, wenn ein 7-Jähriger mit Feuerwerkskörpern zündelt. In einem solchen Fall hatten Richter am Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten, weil ein Kind in diesem Alter grundsätzlich nicht mit Feuerwerk hantieren dürfe.

Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren sind bedingt haftbar. Dabei ist ihnen eine gewisse Einsichtsfähigkeit zu unterstellen.

Was dürfen Kinder und Jugendliche zu Silvester zünden?

Silvesterraketen, Böller und Sonnenräder dürfen in Deutschland erst von Volljährigen gezündet werden, ab 12 Jahren ist es erlaubt, so genanntes „Jugendfeuerwerk“ zu zünden. Dazu zählen etwa Knallerbsen und Tischfeuerwerk - alles, was weniger als 3 Gramm Pulver enthält.

Eltern müssen darauf achten, dass größeres Feuerwerk sicher aufbewahrt wird, Kinder damit nicht spielen und Silvester einen Sicherheitsabstand einhalten.

kar/dpa

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