„Saalbau-Gelände“ vor dem Oberverwaltungsgericht Stadtverwaltung vermisst Unterlagen

„Saalbau-Gelände“ vor Oberverwaltungsgericht: Stadt vermisst Unterlagen
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Denn es gibt ein Schreiben der Stadt Recklinghausen an eben jenes Oberverwaltungsgericht, in dem die Verwaltung einräumen muss, dass bestimmte Unterlagen nicht auffindbar seien. Und daran haben die von uns schon einmal so getauften „Saalbau-Rebellen“ von der anderen Seite der Dorstener Straße natürlich ihren Spaß, wie deren Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Wesener verrät. Doch worum geht es genau?

Bekanntlich haben die „rebellischen“ Anwohner schon vor rund 33 Monaten ein Normenkontrollverfahren angestrengt, um in letzter Konsequenz den Bau von 63 Wohnungen plus Tiefgarage auf dem Gelände des ehemaligen Saalbaus in Recklinghausen platzen zu lassen. Eines der wichtigsten Argumente dabei ist: Den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan hat der Haupt- und Finanzausschuss gefällt, er war nicht wie sonst immer üblich vom Rat ergangen.

Tatsächlich fiel der Beschluss in eine Corona-Pandemie-Phase, und deswegen hatte man den wesentlichen kleineren Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt, den Beschluss zu fassen. Dafür bedarf es allerdings der Zustimmung von zwei Dritteln der Ratsmitglieder, und diese Zustimmung habe man auch schriftlich eingeholt, sagt die Stadt, doch genau diese Unterlagen seien verschwunden. Als Ersatz wird die eidesstattliche Erklärung des Leiters der Abteilung Ratsangelegenheiten angeboten, „doch das reicht einfach nicht aus“, sagt Dr. Wesener deutlich. Im Gegenteil: „Vielleicht sollten wir über eine Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung nachdenken.“ Was bedeutet: Die Verhandlung dürfte spannend werden.