Was darf in welche Tonne? Diese Frage stellen sich Bürger regelmäßig. Doch immer mal wieder ändern sich auch Regelungen. Meist werden sie von der EU bestimmt und an die Mitgliedsstaaten und somit auch an die einzelnen Kommunen weitergegeben. Wir geben einen Überblick über die Änderungen bei der Restmülltonne im Jahr 2025.
Änderungen beim Restmüll 2025
Hier gibt es Änderungen beim Restmüll 2025:
- Textilien und Altkleider
- Gefährliche Haushaltsabfälle
Textilien und Altkleider
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine neue Regelung zur Müllentsorgung in Kraft, die insbesondere Textilien betrifft. Nach einer Vorgabe der Europäischen Union dürfen alte Kleidungsstücke, beschädigte Textilien sowie andere Stoffreste nicht mehr in den Restmüll geworfen werden. Stattdessen sollen sie in Altkleidercontainern oder auf Wertstoffhöfen entsorgt werden.
Hintergrund dieser Regelung ist das hohe Aufkommen von Textilmüll in der EU. Jährlich kaufen Europäer fast 26 Kilogramm Textilien und werfen etwa elf Kilogramm davon weg, erklärt das Europäische Parlament. Bisher wird aber nur ein Prozent der gebrauchten Kleidung recycelt. Textilien im Hausmüll sind schwer recycelbar und tragen erheblich zur Umweltverschmutzung bei. Pro Kopf wurden durch den Kauf von Textilien in der EU im Jahr 2020 rund 270 Kilogramm CO₂-Emissionen verursacht.
Noch keine klare Regelung in Deutschland
Die neue Richtlinie sieht vor, dass EU-Mitgliedstaaten Papier, Metall, Kunststoffe, Glas und ab 2025 dann auch Textilien getrennt sammeln müssen. Das Recyceln und Spenden soll voraussichtlich durch Altkleider-Sammelcontainer funktionieren. Eine klare Regelung dazu gibt es in Deutschland noch nicht - auch nicht dazu, was ein Nichtbeachten für Folgen haben kann. Speziell für stark beschädigte oder verschmutzte Textilien - ob sie auch über Altkleider-Container gesammelt werden - gibt es derzeit noch Unklarheiten. In Österreich dürfen solche Stücke beispielsweise weiterhin in den Restmüll.
Die genaue Entsorgung kann also von Kommune zu Kommune variieren. Ob bereits Regeln vorliegen oder nicht, ist unterschiedlich. Zusätzlich zu Kleidung werden so (teilweise) auch Textilien wie Bettwäsche, Tischdecken, Hüte und Schuhe in Altkleidercontainern entsorgt werden können, die durch die neue Richtlinie ebenfalls nicht mehr im Restmüll landen dürfen. Diese Vorgehensweise soll ermöglichen, dass gut erhaltene Textilien für karitative Zwecke genutzt und andere recycelt werden. Je nach Kommune können größere Mengen von sauberen Stoffresten auch direkt zu Wertstoffhöfen gebracht werden, um zu vermeiden, dass Altkleidercontainer überfüllt sind. Gegebenenfalls kann dort eine Gebühr anfallen.
Gefährlicher Haushaltsabfall
Auch gefährlicher Haushaltsabfall darf nicht in den Restmüll. Hier wird sich 2025 ebenfalls etwas ändern. Zum 18. August 2025 soll in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft treten, durch das Verbraucher künftig neben allgemeinen Altbatterien die Batterien von E-Bikes und E-Scootern an kommunalen Wertstoffhöfen zurückgeben können. Das teilte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Anfang November 2024 mit.