Die Kritik von Notarzt Dr. Elmar Segbers am Einsatz beim tödlichen Zugunglück in Recklinghausen im Februar 2023 hat offenbar dazu geführt, dass die Kreisleitstelle der Feuerwehr ihren Leitfaden für die Feuerwehren des Kreises Recklinghausen für vergleichbare Einsätze geändert hat. Kritikpunkte des Notarztes fanden demnach Eingang in neue Vorschriften. So sollen Einsatztrupps mögliche Opfer und Verletzte nicht nur an der gemeldeten Unfallstelle suchen, sondern auch am Standort des Zuges, so sich dieser aufgrund des Bremswegs räumlich entfernt von der gemeldeten Unfallstelle befindet. Dieses parallele Vorgehen soll dazu führen, Verletzte nach der Kollision mit einem Zug möglichst schnell finden zu können. In Recklinghausen waren der tödlich verletzte Junge und sein schwer verletzter Freund im Februar 2023 erst nach 90 Minuten gefunden worden.
Nach seiner Kritik und seiner Dienstaufsichtsbeschwerde, unter anderem gegen den Recklinghäuser Feuerwehr-Chef Thorsten Schild, war Dr. Segbers der Einsatz als Notarzt von der Stadt untersagt worden. Die nun von unserem Kommentator geforderte Rehabilitation des Notfallmediziners aufgrund der jüngsten Erkenntnisse lehnt die Stadt Recklinghausen ab. In einer Stellungnahme verweist sie auf das für Notarzteinsätze zwingend notwendige, jetzt aber nicht mehr gegebene „Vertrauensverhältnis zwischen dem Notarzt und den (...) zu Unrecht beschuldigten Beteiligten“. Schließlich seien sämtliche Verfahren eingestellt worden: „Im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung und Ermittlungen kamen ein von der Stadt Recklinghausen beauftragter und vom Innenministerium NRW empfohlener externer Fachmann, die Bezirksregierung Münster, die Staatsanwaltschaft Bochum und die Generalstaatsanwaltschaft Hamm übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die von Herrn Dr. Segbers erhobenen Vorwürfe und Behauptungen dienstrechtlich und strafrechtlich nicht zu verfolgen waren.“
Allerdings attestierte die Staatsanwaltschaft Bochum im Oktober 2023 im Zusammenhang mit dem Einsatz beim Zugunglück eine Verletzung der Sorgfaltspflicht. Ideal ist der Einsatz aus Sicht der Ermittlungsbehörde demnach nicht gelaufen.

„Mediationsverfahren konnte Risse nicht kitten“
In ihrer Stellungnahme bezieht sich die Stadt zudem auf ein extern moderiertes Mediationsverfahren. Auch dies habe die Risse zwischen dem Notarzt und den Akteuren bei Feuerwehr, Stadt und Kreis nicht kitten können. Dem Verfahren hatten neben der Stadt auch die Kreisverwaltung sowie das Elisabeth-Krankenhaus als Arbeitgeber von Dr. Segbers zugestimmt. In der Stellungnahme heißt es: „Am Ende des Mediationsprozesses haben insbesondere auch die beiden externen Mediatoren festgestellt, dass das Vertrauensverhältnis nicht wiederherzustellen ist und sich mit Blick auf kommende Einsätze eine weitere Zusammenarbeit ausschließt.“
Für die Stadt Recklinghausen sei es deshalb auch „unumgänglich“ gewesen, „von ihrer vertraglich festgeschriebenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, weitere Einsätze von Dr. Segbers im Rahmen des Rettungsdienstes für die Stadt Recklinghausen abzulehnen“.
Für die von unserem Kommentator geforderten personellen Konsequenzen gegen mehrere Beteiligte, wie etwa die Ablösung des Recklinghäuser Feuerwehrchefs, gebe es nach wie vor keine Rechtfertigung: „Eine Pflichtverletzung der betroffenen Personen wurde sowohl durch die Verfahren bei der Bezirksregierung Münster, als auch abschließend durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm verneint.“
Damit bleibt die Stadt bei ihrer bisherigen Argumentation. Auffällig ist, dass sie inhaltlich auf die Kritik von Segbers und deren offenbarer Berechtigung nicht eingeht.