Im Zuge des Verbots des rechtsextremistischen Vereins „Hammerskins Deutschland“ hat es auch in Nordrhein-Westfalen mehrere Durchsuchungen geben. Im bevölkerungsreichsten Bundesland wurden nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Dienstagmorgen Wohnungen in Düsseldorf, Bochum, Wetter an der Ruhr und Goch durchsucht. „Der Rechtsstaat ist in der Lage, sich gegen seine Feinde zu wehren. Das hat er heute getan“, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Dienstag in Düsseldorf.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte zuvor den Verein sowie seine regionalen Ableger und die Teilorganisation „Crew 38“ verboten. Insgesamt wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums Wohnungen von 28 mutmaßlichen Mitgliedern des Vereins in zehn Bundesländern durchsucht.
Das betraf in NRW vier Mitglieder, von denen eins in Baden-Württemberg angetroffen worden sei, sagte Reul. Es sei vielfältiges Beweismaterial sichergestellt worden, darunter Hakenkreuz- und Vereinsfahnen, Schlagringe, IT-Technik, über 1000 Datenträger mit rechtsradikaler Musik und zahlreiche Gegenstände mit verbotenen rechtsradikalen Symbolen. „Es war dringend Zeit, dort mal aufzuräumen“, sagte Reul.
Das Lebenselixier der „Hammerskins Deutschland“ sei eine rechtsextremistische Weltanschauung. „Das treibt diese Leute an. Davon leben die“, sagte Reul. Die Gruppe bekenne sich klar zum NS-Regime und seinen Protagonisten und fuße mit ihrem Programm und Rhetorik auf dem Nationalsozialismus.
Die Neonazi-Gruppe ist ein Ableger einer Gruppierung aus den USA
„Es handelt sich ganz klar um Verfassungsfeinde“, sagte der Innenminister. Mitglieder der Hammerskins seien bei rechtsextremistischen Konzert- und Kampfsportveranstaltungen anzutreffen. Außerdem hätten sie immer wieder an Schieß- und Waffentrainings teilgenommen. „Ich bin froh, dass wir diese Gruppe heute verboten haben.“
Betroffen waren neben NRW auch Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Thüringen und das Saarland.
Der Verein richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, gegen den Gedanken der Völkerverständigung, hieß es zur Begründung des Verbots. Die Neonazi-Gruppe ist ein Ableger einer Gruppierung aus den USA und existiert in Deutschland seit Anfang der 1990er Jahre.
Zu den rechtsextremistischen Vereinigungen, die in den vergangenen Jahren verboten wurden, zählen „Combat 18“ und „Nordadler“. Laut Ministerium ist es das 20. Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung durch das Bundesinnenministerium.
dpa