Frau (28) aus Herne nach Messerstich gelähmt Betteln und ein falscher Schwur retteten ihr Leben

Frau (28) aus Herne nach Messerstich gelähmt: Ein Schwur rettete ihr Leben
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Vor fünf Monaten soll ein 32-jähriger Herner mit einem Messer auf seine Ex-Freundin (28) eingestochen haben. Der Stich traf den Nackenbereich und hatte dramatische Folgen: Die Hernerin kann ihre Beine nicht mehr bewegen. Laut Anklage ist sie „dauerhaft gelähmt“. Jetzt steht der mutmaßliche Messerstecher in Bochum vor Gericht.

Der Vorfall passierte am 16. September 2024 in der kurz zuvor noch gemeinsam bewohnten Wohnung unweit der Wanne-Eickeler Fußgängerzone. Laut Staatsanwaltschaft hatte sich das Paar einen Monat zuvor getrennt.

Am fraglichen Tag wollte das spätere Opfer offenbar noch ein paar letzte Kleidungsstücke aus der Wohnung abholen, der Angeklagte entfachte erneut eine Diskussion um die Trennung.

„Nachdem sie ihm mitgeteilt hatte, dass die Beziehung endgültig beendet ist“, so die Anklage, „wollte sie die Wohnung gegen 14.30 Uhr verlassen.“ Doch dazu kam die Hernerin nicht.

„Mit einem Messer mit einer Klingenlänge von etwa 15 Zentimetern stach der Angeklagte von hinten auf die Frau ein, fügte ihr eine tiefe Stichwunde im Nackenbereich zu“, heißt es in der Anklageschrift. Und weiter: Durch den Messerstich wurden Nerven im Bereich der Wirbelsäule der Frau durchtrennt, „was zu einer dauerhaften Lähmung ihrer Beine geführt hat“.

Nach dem Messerstich soll der Angeklagte versucht haben, seine schwerverletzte Ex-Freundin zu ersticken, indem er ihr Mund und Nase zuhielt. „Auf Bitten und Flehen“ der 28-Jährigen soll der Herner dann aber schließlich doch einen Notruf abgesetzt haben.

Dazu gebracht hatte die Hernerin den Messerstecher laut Anklage, indem sie ihn angelogen und erklärt hat, dass sie nun doch mit ihm zusammenbleiben und auch den herbeieilenden Rettungskräften von einem Unfallgeschehen berichten werde.

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Messerstecher findet am Bochumer Landgericht statt.
Der Prozess gegen den mutmaßlichen Messerstecher findet am Bochumer Landgericht statt. © Bernd Thissen/dpa

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 32-Jährigen schwere Körperverletzung vor. Mindeststrafe: drei Jahre Haft. Denn die schwere Folge der Tat habe er „wissentlich“ verursacht.

„Der Angeklagte wusste, dass ein Stich im Bereich der Wirbelsäule Lähmungen von Gliedmaßen bis hin zu einer kompletten Querschnittslähmung zur Folge haben kann“, heißt es in der Anklage wörtlich.

Das Leben der schwerverletzten Hernerin konnte seinerzeit durch operative Maßnahmen im Knappschaftskrankenhaus Recklinghausen gerettet werden. Der Angeklagte war noch am selben Tag festgenommen worden.

Nach knapp eineinhalb Monaten in Untersuchungshaft wurde der 32-Jährige dann allerdings vorläufig in einer geschlossenen LWL-Maßregelvollzugsklinik untergebracht.

Hintergrund dafür war, dass sich herauskristallisiert hatte, dass der Herner an paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie erkrankt ist. Laut Anklage leidet er an wahnhaften Störungen.

Die Staatsanwaltschaft geht deshalb auch davon aus, dass die Schuldfähigkeit des 32-Jährigen zum Tatzeitpunkt „erheblich vermindert“ gewesen ist.

Angeklagter schweigt beim Prozessauftakt

Mit Blick darauf geht es im Prozess insbesondere auch um die Prüfung, ob der Angeklagte für die Allgemeinheit gefährlich und womöglich deswegen zwangsweise zeitlich unbefristet in eine forensisch-psychiatrische Klinik eingewiesen werden muss.

Zum Prozessauftakt am Donnerstag, 13. Februar 2015, hat sich der mutmaßliche Messerstecher noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Sein Verteidiger Pierre Laurien kündigte aber bereits an, dass der Herner am nächsten Verhandlungstag (20. Februar) sein Schweigen brechen und sich vor Gericht erklären werde.