60-Jährige wählt über 100 Mal den Notruf Nach fünf Stunden greift die Polizei durch

60-Jährige wählt 100 Mal den Notruf: Nach fünf Stunden greift die Polizei durch
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Wer absichtlich einen Notruf absetzt, ohne dass eine Gefahrensituation besteht, macht sich strafbar. Daher wird das, was eine 60-jährige Frau in einer Hertener Nachbarstadt gemacht hat, Konsequenzen haben.

Wie die Polizei Gelsenkirchen meldet, habe die Frau am Montag (9.12.) in der Zeit von 13 bis 18 Uhr über 100 Mal ohne erkennbaren Grund den Polizeinotruf gewählt und sei dabei bei Einsatzleitstellen in ganz Nordrhein-Westfalen gelandet.

Nach fünf Stunden waren es die Beamten Leid. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft suchte eine Streifenwagenbesatzung der Gelsenkirchener Polizei die Frau an ihrer Wohnanschrift auf. Die 60-Jährige gestand die Anrufe ein.

Bei mahnenden Worten blieb es aber nicht. Die Polizisten stellen das Mobiltelefon als Beweismittel sicher.

Auch wenn die Gelsenkirchener ihr Fehlverhalten mittlerweile eingesehen hat, muss sie mit juristischen Konsequenzen rechnen.

Wer absichtlich oder wissentlich den Notruf wiederholt missbraucht oder eine Notlage vortäuscht, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Außerdem können die Kosten für den Polizei- oder Rettungseinsatz in Rechnung gestellt werden.

Für echte Notfälle ist die 110 jedoch immer die richtige Nummer – die Polizei hat rund um die Uhr ein offenes Ohr.