
Ist eine von mehreren Ansprechpartnern für zivilrechtliche Belange in Holzwickede: Die Rechtsanwältin und Notarin Barbara Düllmann mit Kanzlei an der Allee. © Udo Hennes
Plötzlich gehört der Schwägerin das Haus: Wann sich ein Testament lohnt
Notarin klärt auf
Die Entscheidung als junger, gesunder Mensch kein Testament aufzusetzen, kann ein großer Fehler sein. Tatsächlich ergibt ein Testament in vielen Fällen Sinn. Vor allem, wenn man einen Partner hat.
Manche beschäftigen sich ungerne mit der Zukunft, vor allem wenn der eigene Tod Teil des Szenarios ist. Ein eigenes Testament ist aber wichtig, wenn man nichts dem Zufall überlassen will.
Aber wann kann sich ein Testament für mich wirklich lohnen? Und wer erbt mein Vermögen, wenn ich keine entsprechenden Regelungen veranlasst habe? Über diese Fragen klärt Barbara Düllmann auf. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Notarin in Holzwickede und ist in ihrer Kanzlei schwerpunktmäßig bei zivilrechtlichen Belangen gefragt. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums Testament:
Wer erbt mein Vermögen, wenn ich kein Testament habe?
„Regelt jemand seinen Nachlass nicht, beispielsweise durch ein Testament oder einen Erbvertrag, so tritt nach seinem Tod die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass derjenige zunächst in auf- bzw. absteigender Linie von seiner Verwandtschaft beerbt wird, bei Ehepaaren erbt zudem auch, aber nicht ausschließlich, der überlebende Ehegatte.“
Gibt es ohne ausdrückliche Regelung noch andere Alternativen zur gesetzlichen Erbfolge?
„Nein. Wer eine hiervon abweichende Regelung treffen will, muss aktiv werden. Oft wird dies versäumt, weil es irrige Auffassungen über die gesetzliche Erbfolge gibt. Weit verbreitet ist beispielsweise der Irrglaube, dass bei kinderlosen Ehepaaren automatisch ausschließlich der überlebende Partner das komplette Vermögen erbt. Das ist jedoch mitnichten so. Vielmehr sind dann, wenn die Ehe kinderlos ist, auch die Verwandten des verstorbenen Ehepartners, also beispielsweise noch lebende Eltern oder aber Geschwister, erbberechtigt – und zwar zu unterschiedlichen Quoten, je nach Güterstand der Eheleute.“

Der kommunale Friedhof in Holzwickede: Wer hier liegt, kann keinen Einfluss mehr auf das ausüben, was er auf Erden hinterlässt. © Carlo Czichowski (Archiv)
Das klingt so, als wäre das ein Problem?
„Es kann jedenfalls zum Problem werden. Vielen Paaren ist das nämlich nicht bewusst, dass das Erbe zulasten des überlebenden Ehepartners mitunter arg geschmälert wird, was beispielsweise empfindliche Auswirkungen haben kann, wenn eine gemeinsame Immobilie nach dem Tod eines Partners auf einmal zum Teil den Geschwistern oder Eltern des Verstorbenen gehört.“
Wie kann ich das vermeiden?
„Wenn man diesen Erbanspruch von Verwandten ausschließen will, ist unbedingt eine erbrechtliche Regelung zu treffen, also beispielsweise ein Testament aufzusetzen oder aber ein Erbvertrag zu schließen oder anderweitig Vorsorge zu treffen, zum Beispiel durch frühzeitige Schenkungen oder Übertragung von Immobilien. Auch dann, wenn ein Ehepaar Kinder hat, sollte die Erbfolge jedoch nicht dem Gesetz überlassen werden. Stirbt ein Ehepartner nämlich, erbt auch in diesem Fall nicht ausschließlich der überlebende Ehepartner, sondern auch das Kind, beziehungsweise die Kinder des Verstorbenen.“

Bevor es zu Streit in der Familie kommt, ist eine Nachlassregelung notwendig. © picture alliance/dpa
Welche Art der Erbregelung ist am beliebtesten?
„In den meisten Fällen wollen Eltern von ihren Kindern beerbt werden – im Zweifel wohl aber erst, sobald beide Elternteile verstorben sind. In diesem Fall kann auch wieder ohne ausdrückliche Regelung ein größeres Vermögen auseinandergerissen werden und der überlebende Ehepartner gezwungen sein, beispielsweise das Familienheim zu verkaufen, weil er es allein nicht mehr halten und gleichzeitig andere Erben auszahlen kann. Hier ist die Errichtung eines sogenannten Berliner Testaments sinnvoll.“
Wenn Sie sich festlegen müssen: Wann ergibt ein Testament am meisten Sinn?
„Sehr kompliziert wird es oft bei Patchwork-Familien, bei denen beide Ehepartner Kinder aus vorherigen Beziehungen mitbringen. Hier würde die gesetzliche Erbfolge den Vorstellungen der Eheleute zumeist völlig zuwiderlaufen. Welchem Teil der Familie das Erbe später zukäme, hinge ohne Regelung maßgeblich davon ab, welcher Ehepartner/Elternteil zuerst verstirbt. Auch hier ergibt sich daher ein dringendes Regelungsbedürfnis zu Lebzeiten.“
1993 in Hagen geboren. Erste journalistische Schritte im Märkischen Sauerland, dann beim Westfälischen Anzeiger in Werne. Spielt in seiner Freizeit gerne Handball und hört Musik.
