Im August 2020 protestierten angestellte Pflegekräfte aus dem JVK Fröndenberg dagegen, dass für sie keine Sonderzulage im Tarifvertrag von 2019 vorgesehen ist. Personalrat Jörn Schroeter (vorn) beschritt den Klageweg und unterlag.

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Sonderzulage nur für Beamte: Angestellter JVK-Pfleger verliert Prozess

rnTarifvertrag öffentlicher Dienst

Angestellte Pflegekräfte im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg erhalten anders als Beamte auch künftig keine Sonderzulage: In seinem Prozess am Arbeitsgericht Dortmund ist Kläger Jörn Schroeter unterlegen.

Fröndenberg

, 11.04.2021, 08:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

„Hätten uns die Gewerkschaften damals etwas gesagt, hätten wir auch locker einen Warnstreik durchführen können.“ Für eine Sonderzulage konnten Jörn Schroeter und mit ihm die Pflegekräfte der Justiz ohne Kenntnis davon indes nicht in den Arbeitskampf ziehen – nun zog der Leitende Anästhesiepfleger am JVK auch vor Gericht den Kürzeren.

»Moralisch hat mir die Kammer Recht gegeben.«
Jörn Schroeter

Zur Vorgeschichte: In der Tarifrunde 2019 für den öffentlichen Dienst war für Pflegekräfte an Universitätskliniken eine Sonderzulage von 120 Euro monatlich zwischen den Ländern als Arbeitgeber sowie den Gewerkschaften ausgehandelt worden.

JVK-Pflegekräfte gehen überwiegend leer aus

In Nordrhein-Westfalen war dieser Teil des Tarifabschlusses auch auf die verbeamteten Pflegekräfte übernommen worden, und zwar nicht nur für jene an den Uni-Klinken, sondern auch für Pflegepersonal im Justizvollzug.

Leer gehen dagegen bis heute die angestellten Pflegekräfte in Haftanstalten sowie im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg aus. Im JVK sind die ganz überwiegend tarifbeschäftigte Pflegende betroffen; ein winzige Minderheit ist verbeamtet.

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Insgesamt profitieren von der Sonderzulage 13.200 Pflegende in den Universitätskliniken des Landes NRW, das sind 98,5 Prozent, wie Schroeter ausgerechnet hat. Nur rund 200 Justizpfleger sind außen vor.

Rechtlich unterlag Jörn Schroeter nun mit seiner Klage gegen diese Ungleichbehandlung. „Moralisch hat mir die Kammer Recht gegeben“, berichtet der Mendener. Das Arbeitsgericht Dortmund erkannte aber letztlich den 2019 ausgehandelten Tarifvertrag an, habe indes durchblicken lassen, dass Schroeters Groll nachvollziehbar sei.

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»Ich verstehe immer noch nicht, warum der Gleichheitssatz hier nicht verletzt sein soll.«
Jörn Schroeter

„Ich verstehe immer noch nicht, warum der Gleichheitssatz hier nicht verletzt sein soll“, sagt Schroeter, der auch Personalrat im JVK ist. 40 weitere Kläger hatten im Übrigen ihre Klage zurückgezogen, weil sie nicht rechtsschutzversichert sind.

Verdi sagt: Man muss Kompromisse eingehen

Auf Nachfrage dieser Redaktion bei Verdi heißt es aus Berlin zu der Frage der Sonderzulage auch für tariflich beschäftigte Pfleger im Justizvollzug: Diese Forderung habe man durchaus gestellt, in Tarifverhandlungen seien allerdings stets Kompromisse einzugehen.

Jörn Schroeter stört an der nicht gewährten Sonderzulage, die in privaten oder kommunalen Pflegeinrichtungen gezahlt würden, noch etwas anderes: Es sei ein „vergifteter Sieg für das Land“, weil sich nun die Justiz für Pflegekräfte aus dem Kreis der potenziellen Arbeitgeber „herausgekickt“ habe.