Nazi-Lieder und SS-Runen: Bundeswehr wirft Offiziersanwärter (23) raus

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Nazi-Lieder und SS-Runen: Bundeswehr wirft Offiziersanwärter (23) raus

rnProzess am Verwaltungsgericht

Aus der berufliche Traum: Ein angehender Offizier der Bundeswehr hat seine Karriere mit rechtsradikalen Bemerkungen verspielt. Vor Gericht hatte der 23-jährige Kamener keinen Erfolg.

Gelsenkirchen/Kamen

, 21.08.2020, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Er äußerte sich angeblich abfällig über Flüchtlinge, zeichnete SS-Runen auf seinen Lageplan und lobte die Grenzen des Deutschen Reichs von 1916: Mit rechtsradikalen Bemerkungen hat ein angehender Offizier aus Kamen nun wohl endgültig seine Karriere verspielt.

„Charakterlich ungeeignet“ für die Offizierslaufbahn

Der 23-Jährige hatte zwar noch versucht, seine Entlassung mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abzuwenden – doch erfolglos. Die Richter stuften den Ex-Offiziersanwärter zwar nicht als rechtsradikal ein, attestierten ihm per Urteil aber rechtsextremes Gedankengut. Damit sei er „charakterlich ungeeignet“, um Offizier zu werden. Und das gelte auch für den Fall, dass es sich um nicht ernst gemeinte Äußerungen gehandelt haben sollte. Wenn man Offizier werden wolle, sage man so etwas auch nicht im Scherz, so die Richter.

Meldung nach dem Geschichtsunterricht

Der Kamener war im Sommer 2016 als Offiziersanwärter zur Bundeswehr gekommen. Anfang 2018 war schon wieder Schluss. „Die Bundeswehr verlangt zu Recht von ihren Soldaten, und vor allem von ihren Offizieren, das Unterlassen jeglicher Verhaltensweisen, die auf eine Sympathie mit nationalsozialistischem Gedankengut hinweisen“, hieß es in einer Stellungnahme des Bundesamtes.

Der 23-Jährige war ins Visier der Vorgesetzten geraten, nachdem es mehrere Meldungen über ihn gegeben hatte. So soll er im Geschichtsunterricht zum Beispiel NS-Lieder mitgesungen haben, die während der Wochenschau zu hören waren. Außerdem soll er geäußert haben, dass man Flüchtlinge doch zum Minensuchen einsetzen solle.

Charakterlich ungeeignet für den Dienst bei der Bundeswehr ist ein Kamener, so hieß es im Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.

Charakterlich ungeeignet für den Dienst bei der Bundeswehr ist ein Kamener, so hieß es im Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. © Jörn Hartwich

23-Jähriger spricht von persönlicher Fehde

Im Prozess hatte der 23-Jährige einige Vorwürfe bestätigt, andere bestritten. Ernst seien seine Äußerungen allerdings nie gewesen. „Für mich war das eine persönliche Angelegenheit“, sagte er den Richtern. Eine „Frau Major“ habe ihm schaden wollen, um selbst an einem Kadettenaustausch mit dem Senegal teilzunehmen. „Es gibt nichts Leichteres, als einen Soldaten aus dem Weg zu räumen, als ihm rechtsradikales Gedankengut zu unterstellen.“

Außerdem habe er immer gute Leistungen gebracht, die „Frau Major“ nicht. Das habe er auch kritisiert. „Ich erhoffe mir Gerechtigkeit“, sagte er den Richtern, „und möchte zurück zur Truppe.“

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Stundenlange Verhandlung

Genau dieses Ziel hat er nun verfehlt. Die Richter am Verwaltungsgericht haben zahlreiche Zeugen vernommen und stundenlang verhandelt. Eine persönliche Fehde hatte die von den Richtern ebenfalls vernommene Majorin dabei zurückgewiesen. Dann stand ihre Entscheidung fest: Die Klage des Kameners, der nach eigenen Angaben zurzeit Rechtswissenschaften studiert und in der Sicherheitsbranche arbeitet, wurde abgewiesen.