Solarpflicht ab 2024 in NRW Was sich mit der neuen Landesbauordnung ändert

Solarpflicht ab 2024 in NRW: Neue Bauordnung fördert erneuerbare Energien
Lesezeit

Erleichterungen für die Windkraft, eine Solaranlagenpflicht beim Neubau und ein noch deutlicheres Verbot von Schottergärten: NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat am Mittwoch die Eckpunkte der geplanten neuen Landesbauordnung vorgestellt. Der Gesetzentwurf ist bereits vom Kabinett beschlossen und soll nun ins Parlament eingebracht werden.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die Opposition zeigte sich skeptisch: „Auch die fünfte Novelle der Landesbauordnung in sechs Jahren ist kein großer Wurf“, sagte der baupolitische Sprecher der SPD, Sebastian Watermeier. Bis heute seien noch nicht einmal alle Verwaltungsvorschriften der vorherigen Novellen in Kraft. Das fünfte Update sei erneut kein großer Wurf, von dem ein Impuls zur Kostensenkung und Planungsbeschleunigung beim Wohnungsbau ausgehen werde.

Solarenergie

Für neue Nichtwohngebäude soll ab 1. Januar 2024 eine Solaranlagenpflicht gelten, für neue Wohngebäude ein Jahr später. Entscheidend sei der Tag des Eingangs des Bauantrags. Großen Widerstand erwartet Scharrenbach dabei nicht: Die meisten Bauherren von neuen Ein- und Zweifamilienhäusern bestücken ihre Dächer schon heute freiwillig mit Photovoltaik.

Außerdem soll künftig mehr Dachfläche für Solaranlagen nutzbar sein. Der halbe Meter sogenannte Auftrittsfläche für die Feuerwehr und Mindestabstände zu Nachbargrundstücken sollen entfallen. Bei einer kompletten Erneuerung älterer Dächer soll ab 1. Januar 2026 eine Solaranlage zur Pflicht werden.

Windkraft

Der Entwurf sieht ein vereinfachtes Verfahren für Windkraftanlagen vor, für die beim Baurecht nur noch die EU-Maschinenrichtlinie als Vorgabe gelten soll. Vorgaben, die über EU-Recht hinausgehen, sollen künftig vom Baurecht in NRW nicht mehr verlangt werden. Der Abstand von Windrädern zu Grundstücksgrenzen und Wohngebäuden soll künftig nur noch 30 Prozent statt 50 Prozent ihrer Höhe betragen.

Schottergärten

Das bestehende Verbot von Schottergärten, also versiegelten Steinflächen statt Pflanzengärten, soll noch einmal präzisiert werden. Die Bauaufsicht könne bereits heute den Rückbau der Steinwüsten anordnen, warnte Scharrenbach. Gerade angesichts zunehmender Starkregen müssten Gartenflächen wasseraufnahmefähig bleiben. Die Steinwüsten erhitzten zudem die Umgebung und seien schlecht für die Artenvielfalt.

Wärmepumpen

Für Wärmepumpen soll es keine Mindestabstände zu Nachbargrundstücken mehr geben. Gleichwohl müssen die Pumpen leise sein: Die Lärmvorgaben bleiben laut Entwurf unverändert. Wasserstoff Kleinere Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff sollen nicht dem Baurecht unterstellt werden, sondern „verfahrensfrei“ sein, wenn der Wasserstoff dem Eigenverbrauch dient. Dies gelte auch für Gasspeicher bis 20 Kilogramm Volumen.

Mobilfunk

Für den Ausbau des Mobilfunks sieht der Gesetzentwurf ebenfalls Erleichterungen vor. Antennen im Außenbereich sollen keinen Höhenbegrenzungen mehr unterliegen und nicht mehr mit bauordnungsrechtlichen Verfahren überzogen werden. Provisorische Antennen sollen bis zu vier Jahre stehen dürfen.

Baugenehmigungen

Der Gesetzentwurf sieht mehrere Erleichterungen bei den Baugenehmigungsverfahren vor. Die Einfachste: Bauanträge sollen künftig als Mail eingereicht werden können und nicht mehr nur in Papierform in mehrfacher Ausführung. Auch das Umbauen und die Umnutzung älterer Gebäude soll vereinfacht werden. Bauen mit Holz Das Bauen mit Holz soll unterstützt werden. Um nachhaltige Bauweisen zu ermöglichen, sollen neue Bau- und Wohnformen auch erprobt werden können.

dpa

Studenten aus Aachen bauen Solar-Rennauto: Mit Sonnenkraft auf Tempo 130

Boom bei Balkonkraftwerken: SPD fordert Zuschuss für Mieter beim Kauf

Die Energiekrise dauert an: Neue Fakten zum Tempolimit widerlegen Verkehrsminister Wissing