Mit Spannung darf im Kreis Unna erwartet werden, welche Vorrangzonen für Windkraftanlagen es künftig geben wird. Allerdings sind für die Festlegung noch einige Hürden zu nehmen.
Der komplett überarbeitete Regionalplan Ruhr ist zwar bereits am 24. Februar 2024 in Kraft getreten. Doch eine erste Änderung steht demnächst schon an: Potenzielle Flächen für Windkraftanlagen sind noch nicht darin ausgewiesen, weil die jahrelang dauernden Arbeiten am neuen Regionalplan bereits vor der Ausrufung neuer Ziele beim Ausbau regenerativer Energie abgeschlossen waren.
Für Windkraft Potenzial von 245 Hektar im Kreis Unna
Der Regionalplan Ruhr legt die regionalen Ziele der Raumordnung fest und ist auf 20 Jahre ausgerichtet. Nordrhein-Westfalen, das steht heute schon fest, muss 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausweisen.
Das Land plant, dieses Ziel bereits bis 2025 zu erfüllen. Was ebenfalls feststeht: Der RVR wird im gesamten Ruhrgebiet maximal 2036 Hektar für neue Windräder ausweisen können. Viel ist das nicht im Vergleich: Allein für den Märkischen Kreis hat das dafür zuständige Landesamt für Naturschutz und Umwelt (Lanuv) 2610 Hektar Flächenpotenzial ermittelt.
Im Kreis Unna gibt es nach der Analyse des Lanuv nur 245 Hektar für Windkraft taugliche Gebiete. 100 Hektar sind umgerechnet ein Quadratkilometer; der Kreis Unna hat eine Fläche von rund 543 Quadratkilometern – es können also gerade 0,45 Prozent des Kreisgebietes potenziell für Windenergie herangezogen werden.
Dem Lanuv sind die konkret infrage kommenden Flächen in den Kommunen des Kreises Unna bekannt; er veröffentlicht sie aber nicht, weil er nur beratende Funktion habe, wie Pressesprecherin Birgit Kaiser de Garcia am Gründonnerstag (28.3.) auf Nachfrage erläuterte.
Kreisverwaltung kennt Standorte noch nicht
Selbst der Kreisverwaltung in Unna sind die Flächen noch nicht bekannt, wie es aus dem Kreishaus hieß. Der RVR werde in einem „Kommunalgespräch“ erst im April Vorschläge von Vorranggebieten für Windenergie im Kreisgebiet machen.
Die Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen ist komplex. Es gibt nach geltendem Recht Konzentrationszonen, Kommunen können auch Tabuzonen beschließen. Der Kreis Unna hatte 2023 gar einen Rechtsstreit über eine Standortfrage in Unna-Hemmerde verloren. Der Windenergieausbau soll laut NRW künftig auf Vorrangzonen gelenkt werden; von der früheren, schärferen 1000-Meter-Regel ist das Land abgerückt.
„Damit wird die Zielsetzung verfolgt, planerisch die geeigneten Flächen auszuwählen und die Windenergie so zu konzentrieren, wie es zu Landschaftsbild und anderen Nutzungen passt“, schreibt das NRW-Energieministerium in einem Erlass zum Windkraftausbau.