Der Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle ist um einen Anklagepunkt erweitert worden. Vom 18. April an muss sich der Thüringer AfD-Fraktions- und Landeschef in zwei Fällen wegen des Verwendens von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation verantworten, wie das Landgericht Halle am Freitag mitteilte.
Verfassungsschutz stuft Höcke als Rechtsextremisten ein
Laut Anklage soll Höcke die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP „Alles für Deutschland!“ auch bei einer Veranstaltung der AfD in Gera im vergangenen Dezember verwendet haben. Die SA war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP. Dabei soll Höcke als Redner den Angaben zufolge den ersten Teil der Losung „Alles für“ selbst ausgesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, „Deutschland“ zu rufen.
Laut dem weiteren Anklagepunkt soll der AfD-Politiker die verbotene Losung am 29. Mai 2021 in einer Rede im anhaltischen Merseburg (Saalekreis) zudem komplett verwendet haben. Höcke soll demnach gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil der Formel „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ um einen verbotenen Ausspruch handelt. Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke als Rechtsextremisten ein. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt seine Partei als gesichert rechtsextrem.
Telekom schaltet Anwälte ein
Die Deutsche Telekom hat die Behauptung des AfD-Politikers Björn Höcke über einen angeblichen früheren Werbeslogan des Unternehmens zurückgewiesen und prüft rechtliche Schritte. Während eines TV-Duells mit dem CDU-Politiker Mario Voigt beim Sender Welt am Donnerstagabend behauptete der AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Thüringen, dass die Telekom vor einigen Jahren den Slogan „Alles für Deutschland“ verwendet habe.
Ein Unternehmenssprecher erklärte am Freitag: „Die Behauptung ist falsch. Wir geben das an unsere Anwälte.“
dpa/RND