Neubau von Förderschulen im Kreis Unna Arnsberg äußert sich zur Beschwerde von Eltern

Beschwerde gegen Förderschulen: Arnsberg setzt Frist zur Stellungnahme
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Die Beschwerde von drei Verbänden gegen die Förderschulpolitik des Kreises Unna ist Ende Februar bei der Kommunalaufsicht eingegangen. Das bestätigte am Donnerstag (7. März) die Bezirksregierung Arnsberg.

Man habe den Kreis Unna um einen Bericht gebeten, „um den Sachverhalt auch aus der dortigen Perspektive überprüfen zu können“, heißt es weiter. Nach Prüfung dieses Berichts und unter Einbeziehung auch schulrechtlicher Gesichtspunkte werde eine abschließende Bewertung erfolgen.

Kreis müsste rechtswidrig gehandelt haben

Die Verbände hatten u.a. Verstöße gegen das Schulgesetz und gegen die Gemeindeordnung geltend gemacht. Im Kern wenden sich die Beschwerdeführer gegen vom Kreistag auf den Weg gebrachte Um- und Neubauten von Förderschulen in Holzwickede sowie in Bergkamen und in Lünen. Damit werde die gesetzlich festgelegte Regel des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht behinderten Kindern (Inklusion) unterlaufen.

Worauf die Prüfung hinauslaufen kann, teilte die Bezirksregierung nicht mit. Sie übt die staatliche Aufsicht über den Kreis Unna aus. Will Arnsberg ein Aufsichtsinstrument gegen den Kreis einsetzen, muss in jedem Fall „das gemeindliche Handeln rechtswidrig gewesen sein“, wie Rechtsprofessor Martin Burgi in einem Lehrbuch zum Kommunalrecht festhält.

Als Instrumente steht der Bezirksregierung zum Beispiel das Beanstandungsrecht gegenüber dem Kreistag zu, wenn eine Anordnung des Landrats das geltende Recht verletzt haben sollte, oder ein Anweisungsrecht gegenüber dem Landrat, einen rechtswidrigen Beschluss des Kreistages zu beanstanden.

Arnsberg kann Maßnahmen anordnen

Die Kommunalaufsicht hat sogar ein Anordnungsrecht, wenn der Kreis eine ihr kraft Gesetzes obliegende Pflicht oder Aufgabe nicht erfüllt. Die Beschwerdeführer hatten u.a. Beschlüsse des Kreistages pro Ausbau der Förderschulen moniert.

Dabei hatten sie u.a. einen Verstoß gegen Paragraf 20 des Schulgesetzes NRW gerügt, der besagt: „Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der allgemeinen Schule statt.“

Grundstück an der Straße Auf der Leibzucht in Lünen-Süd
Auf dem Grundstück an der Straße Auf der Leibzucht in Lünen-Süd soll bald schon eine Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung entstehen. © Archiv/Goldstein

Außerdem sehen sie einen Verstoß des Kreises gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Effizienz, weil, so die Beschwerdeführer, Förderschulkapazitäten in einem Volumen von rund 125 Millionen Euro ausgebaut werden sollen.

Ein aufsichtsbehördliches Eingreifen im Rahmen der „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ der kommunalen Haushaltswirtschaft ist nach Ansicht von Martin Burgi erst dann gerechtfertigt, wenn die von der Kommune gewählte Handlungsoption „eindeutig unwirtschaftlich“ ist.

Eine solche Feststellung, so Burgi, bereite „indes angesichts der unterschiedlichen Auffassungen und oftmals nur schwer nachprüfbaren Einschätzungen erhebliche Schwierigkeiten“.

Kreis Unna äußert sich nicht inhaltlich

Steffi Krüger-Peter, Sprecherin der Initiative „Dabei“ im Kreis Unna mit Sitz in Schwerte, hatte am Mittwoch im Gespräch mit dieser Redaktion mitgeteilt, dass sie die Aufsichtsbeschwerde sowohl dem Landrat als auch den Fraktionen des Kreistages hatte zukommen lassen.

Eingereicht hatten die Kommunalaufsichtsbeschwerde neben der Initiative „Dabei“ das NRW-Bündnis „Eine Schule für alle“ mit Sitz in Bielefeld, sowie der Verein „Gemeinsam leben, gemeinsam lernen NRW“ mit Sitz in Dortmund.

Der Kreis Unna teilte am Donnerstag mit, dass er am 29. Februar eine Aufforderung der Bezirksregierung zur Stellungnahme erhalten habe, die man fristgemäß bis Mitte März beantworten werden. Zum Inhalt der Beschwerde mochte man sich noch nicht äußern.