Im August 2020 würgte ein Gronauer (24) seinen Großvater.

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Nach Würgeangriff: Gronauer (24) eine Gefahr für die Allgemeinheit?

rnGewaltsamer Übergriff

Nachdem ein 24-Jähriger Gronauer im August 2020 seinen Großvater angegriffen hat, steht nun die Frage im Raum, ob der psychisch kranke Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit ist.

von Frank Zimmermann

Gronau/Münster

, 22.03.2021, 11:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Staatsanwalt geht davon aus, dass ein 24-Jähriger Gronauer seinen Großvater im August 2020 so sehr gewürgt hat, dass dieser bewusstlos wurde. Ein Gutachter stellte am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Münster fest, dass der Mann seinen Großvater damit aber nicht in Lebensgefahr gebracht hatte. Doch ist der 24-Jährige eine Gefahr für die Allgemeinheit?

Zur Tatzeit war der Beschuldigte, auch davon geht die Staatsanwaltschaft aus, aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig. Deshalb geht es in dem sogenannten Sicherungsverfahren vorm Landgericht Münster auch nicht darum, eine angemessene Strafe für den mutmaßlichen versuchten Mord zu finden, sondern zu klären, ob der Beschuldigte für die Allgemeinheit gefährlich ist. Dann könnte er auf Anordnung des Gerichts in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

Annahmen beruhen auf Zeugenaussagen

Die Annahme der Staatsanwaltschaft, das Opfer sei aufgrund des Würgeangriffs bewusstlos geworden, beruht im Wesentlichen auf Zeugenaussagen. So hat ein Psychiater, der dem Opfer zu Hilfe kam, als Zeuge ausgesagt, der Mann habe mit weit aufgerissenen Augen und starrem Blick reglos am Boden gelegen. Daraus hatte er geschlossen, dass der Mann sei bewusstlos.

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Gerade diese Beschreibung war aber für den Gutachter, einen Rechtsmediziner von der münsterischen Uniklinik, ein Indiz dafür, dass der Großvater des Beschuldigten nicht bewusstlos war. Bei einer Bewusstlosigkeit habe man es eher mit einem schlaffen Körper ohne Muskelspannung zu tun, bei dem die Augen in aller Regel geschlossen seien. Der starre Blick deute dagegen eher auf eine Bewusstseinstrübung infolge des Angriffs hin, erläuterte der Gutachter vor Gericht ausführlich.

Entsprechende Symptome nicht festgestellt

Neben der Bewusstlosigkeit gebe es noch einen zweiten Indikator dafür, dass ein Würgeangriff lebensgefährlich ist: das Eintreten eines Stauungssyndroms. Entgegen der Einschätzung vieler Laien sei nämlich nicht die Luftnot beim Würgen lebensgefährlich, sondern ein Blutstau im Gehirn. Dieser entstehe dadurch, dass das Blut durch die zusammengedrückten Halsvenen nicht mehr abfließen könne.

Entsprechende Symptome, die auf einen solchen Blutstau schließen lassen – zum Beispiel eine bläuliche Verfärbung der Haut – seien aber in diesem Fall nicht festgestellt worden, berichtete der Gutachter weiter.

Fazit des Rechtsmediziners

Fazit des Rechtsmediziners: Der Würgeangriff kann durchaus heftig gewesen sein. Und es kann auch gut sein, dass das Opfer diesen von Beginn an als lebensbedrohlich empfunden habe. „Es lässt sich aber keine akute Lebensgefahr bei Herrn G. Senior belegen“, fasst er zusammen.

Das Gericht befragte eine Reihe von weiteren Zeugen. Nicht zuletzt, weil gerade die Hauptzeugen, die wichtige Erkenntnisse liefern könnten, nichts sagen. Es sind die Großeltern des Beschuldigten. Obwohl sie immer wieder auch Opfer ihres Enkels wurden, weil der sie zum Beispiel mit einem Messer bedrohte, mochten sie ihn nicht belasten und machten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.