Nach Hausexplosion in Bochum Zwei Arbeiter angeklagt

Nach Hausexplosion in Bochum: Zwei Arbeiter angeklagt
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Nach einer Wohnhausexplosion in Bochum, bei der im Januar eine Frau ums Leben kam, hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Arbeiter erhoben. Die beiden 51 und 30 Jahre alten Männer sollen am 10. Januar auf einer Baustelle in der Nähe des Hauses gearbeitet haben, wie Kaja Kovacs, Richterin am Landgericht Bochum, der Deutschen Presse-Agentur bestätigte.

Die Kammer prüfe nun, ob das Verfahren gegen sie eröffnet werde. Zuvor hatte die „WAZ“ über die Anklage berichtet. Bei der Verlegung von Glasfaserkabeln sollen Arbeiter mutmaßlich eine Gasleitung in der Nähe des Wohnhauses durchbohrt haben. Die 61-jährige Eigentümerin des Hauses wurde bei einer anschließenden Gasexplosion getötet, ihr 35 Jahre alter Sohn wurde verletzt. Das Gebäude wurde durch die Explosion völlig zerstört.

Mit der Verlegung war eine Essener Tiefbaufirma beauftragt, die nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft bereits im Januar von Ermittlern durchsucht wurde. Nach Auswertung eines Gutachtens habe sich der Verdacht gegen den 51-Jährigen, der als Vorarbeiter auf der Baustelle beschäftigt war, erhärtet. Die Anklage wirft ihm das „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge“ vor.

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Anklage ist noch nicht zugelassen

Der Mann sitzt seit Anfang März in Untersuchungshaft. Der 30-Jährige soll ebenfalls auf der Baustelle tätig gewesen sein, allerdings nicht in leitender Funktion, sagte Kovacs weiter. Gegen ihn wird wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen ermittelt. Er befinde sich nicht in U-Haft.

Noch wurde keine laut WAZ die Anklage nicht zugelassen, weil erst geprüft wird, ob auch aus ihrer Sicht ein dringender Tatverdacht besteht. Es gibt noch keinen Termin für einen Prozess.

Der Staatsanwalt Philipp Rademacher ermittelt in dem Fall auch noch gegen eine dritte Person. Ob auch diese weitere Person angeklagt wird, soll erst nach dem möglichen Prozess gegen die zwei anderen Beschuldigten entschieden werden.

dpa/bani