Nach dem 28. Februar Finger weg von Bäumen und Büschen

Von Michael Dörlemann
Nach dem 28. Februar: Finger weg von Bäumen und Büschen
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Die Kälte zurzeit lädt nicht unbedingt zur Gartenarbeit ein. Trotzdem sollte sich der eine oder andere Gartenbesitzer überlegen, ob er lieber die Zähne zusammenbeißt und bestimmte Arbeiten jetzt in Angriff nimmt. Das gilt, wenn er Büsche roden, Bäume fällen oder Grün stark beschneiden will.

Arbeiten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur bis Ende Februar erlaubt. Das heißt: Der 28. Februar ist in diesem Jahr der letzte Tag, an dem sie erlaubt sind, ab dem 1. März sind sie bis zum Herbst verboten.

Das Gesetz gilt nicht nur für Behörden, sondern auch für Privatgrundstücke, auch wenn die Regel dort nicht ganz so strikt angewendet wird, wie Frank Golz sagt, der so etwas wie der Baumbeauftragte der Stadt Bergkamen ist. Grundsätzlich dürfen private Eigentümer auch nach dem 28. Februar Bäume fällen, Büsche roden oder beschneiden – jedoch mit einer Einschränkung: Sie dürfen dabei brütende Vögel nicht stören und auch andere Tiere nicht beinträchtigen, die im Baum oder den Büschen leben.

Mit anderen Worten: Wenn sich Eichhörnchen eine Hecke als Lebensraum ausgesucht haben, ist sie in dieser Zeit tabu – genau so, wenn sich dort Vögel eingenistet haben.

Ein Mann schneidet Äste an einem Baum ab.
Auch Eigentümer von Privatgärten müssen sich an das Bundesnaturschutzgesetz halten. Außerdem können Gehölze durch Satzungen unter Schutz stehen. Die Stadt Bergkamen beispielsweise rät, sich vor Rodungs- oder Rückschnittarbeiten bei ihr zu erkundigen. © Tina Nitsche (Archiv)

Gartenbesitzer können dabei viel falsch machen. Oft könnten Laien gar nicht beurteilen, ob in der Hecke oder im Baum Tiere leben, sagt Golz. Er hat es deshalb oft mit Beschwerden von Nachbarn zu tun, weil sich doch jemand am Grün vergriffen hat, obwohl dort Tiere leben.

Golz rät deshalb bei solchen Maßnahmen, schon vorher Kontakt mit der jeweiligen Stadt oder Gemeinde aufzunehmen. Das Grünflächenamt kann Bäume und Sträucher begutachten und sagt, ob es auch keine Probleme macht, sie zu fällen oder zu beschneiden. Hinzu kommt, dass ganz unterschiedliche Behörden für den Schutz von Grün zuständig sein können.

Ein Bagger mit einem Spezialgerät sägt Bäume ab.
Behörden wie der Landesbetrieb Straßen NRW müssen sich bei Rodungsarbeiten ans Gesetz halten. Das gilt zum Beispiel auch bei Arbeiten für eine neue Straße. © Stefan Milk (Archiv)

Wenn ein Garten schon am Ortsrand und im Bereich eines Landschaftsplans liegt, ist nicht die Stadt, sondern die Untere Landschaftsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. Der Kreis Unna beispielsweise hat eine Liste von Bäumen, die als „Naturdenkmal“ unter Schutz stehen.

Bäume oder Büsche können auch durch einen Bebauungsplan oder durch eine Gestaltungssatzung unter Schutz stehen, auch wenn sie auf einem Privatgrundstück stehen. Es ist deshalb auf jeden Fall besser, sich vor Fäll- oder Rodungsarbeiten bei der Stadt zu erkundigen, bevor Gartenbesitzer anschließend Ärger bekommen.

Zwei Frauen tragen einen Sack mit Grünschnitt zu einem Container auf dem Wertstoffhof.
Grün- und Strauchschnitt nimmt der Wertstoffhof entgegen. © Roman Grzelak

Golz appelliert ohnehin an Gartenbesitzer, sich genau zu überlegen, ob es notwendig ist, die Büsche oder Bäume zu fällen. Falls es sein muss – zum Beispiel, weil sie krank sind – sollten sie sich überlegen, ob sie Ersatz pflanzen. „Pflanzen liefern Sauerstoff, binden Staub und verbessern das Mikroklima am Haus“, erklärt der Fachmann. Außerdem haben sie nachweislich positive Auswirkungen auf die menschliche Psyche – gute Gründe, Büsche und Bäume zu pflanzen.

Wenn es darum geht, neue Bäume zu pflanzen, sind der städtische Baumexperte und seine Kollegen bereit zu helfen. Wegen des Klimawandels sind nicht alle Bäume gleich gut für ein Leben in der Stadt geeignet. Birken oder Fichten sind Flachwurzler, die bei Stürmen schnell umgerissen werden. Außerdem kommen nicht alle Baumarten gleich gut mit dem Klima in der Stadt zurecht. Die Strahlungshitze vom Pflaster, wenig Wasser und Nährstoffmangel lassen manche Bäume schnell krank werden.

• Wer seinen Grünschnitt nicht häckseln und selbst kompostieren will, kann ihn zum Wertstoffhof bringen.

• Er nimmt auch Rasenschnitt an.

• Die Kosten richten sich nach der Menge.

• Baumstämme nehmen die Wertstoffhöfe nicht an. Sie müssten im Kreis Unna zur Abfüllanlage in Fröndenberg-Ostbüren gebracht werden.

• Die GWA-Abfallberatung regt an, jemanden zu suchen, der einen Kaminofen und Interesse an Brennholz hat.