Das Dortmunder Schwurgericht hat das Urteil gegen einen 85-jährigen Rentner aus Hamm gesprochen. Der Mann hatte im Juli 2022 seine Ehefrau mit einer Eisenstange erschlagen. Mehr als 60 Jahre hatte das Paar eine Bilderbuch-Ehe geführt.
Der Beschuldigte litt zur Tatzeit an beginnender Demenz. Als er zur Eisenstange griff, bildete er sich außerdem ein, seine Frau sei eine Pflegerin und wolle ihn gegen seinen Willen in eine Klinik bringen.
Beginnende Demenz
Besonders tragisch: Aufgrund der Demenz und der damit verbundenen Unruhe hatte die Frau ihrem Mann schwere Beruhigungsmittel gegeben, die eigentlich ihr selbst verschrieben worden waren.
Ein Gutachter erklärte im Prozess: „Medikamente auszutauschen, ist hochgefährlich. In diesem Fall kam es beim Absetzen der Tabletten zu schweren Entzugserscheinungen, die auf das Gehirn übergriffen.“
85-Jähriger schuldunfähig
Am Ende des Prozesses stand fest: Der 85-Jährige kann für die Tat nicht bestraft werden. Er war schuldunfähig, stellt in seinem aktuellen Zustand aber auch keine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Die nächsten Wochen wird der Mann dennoch auf freiwilliger Basis in einer psychiatrischen Klinik bleiben. Danach hat der Rentner einen Platz in einem „normalen“ Seniorenwohnheim in Aussicht.
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