Mysteriöser Däne schmuggelt Ritualpflanze 62-Jähriger landet vor Gericht in Ahaus

Von Alex Piccin
Däne (62) schmuggelt Ritualpflanze und landet vor Gericht in Ahaus
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Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden beinahe täglich vor Gericht verhandelt. Am Dienstagmorgen stand ein Fall auf der Tagesordnung des Ahauser Schöffengerichts, der eben nicht alltäglich ist. Dem Angeklagten, einem 62 Jahre alten Dänen, wirft die Staatsanwaltschaft vor, Mimosa hostilis aus den Niederlanden nach Deutschland eingeführt zu haben.

Diese ist auch unter den Namen Mimosa tenuiflora, Jurema preta und Black Jurema bekannt. Ihre Rinde dient unter anderem als Färbemittel. In Teilen Südamerikas werde die Pflanze in Seifen und Salben verwendet, aber auch wegen ihrer psychoaktiven Wirkung als Rauschmittel eingesetzt.

Angeklagter taucht nicht auf

Die berauschende Wirkung ist nach dem Kölner Anwalt Carsten Meyers auf das in der Pflanze enthaltene Dimethyltryptamin (DMT) zurückzuführen. DMT ist eine serotoninverwandte Substanz, die Wirkung sei ähnlich jener von LSD. Beide Substanzen bänden sich an den gleichen Serotonin-Rezeptor. Die Rauschwirkungen von DMT könnten stark variieren.

Der Däne ist am Dienstag nicht vor Gericht erschienen, was ihm auf Antrag der Staatsanwältin die Ausstellung eines Haftbefehls eingebrockt hat. Der Angeklagte habe nicht auf die Mitte März zugestellte Ladung reagiert.

Er sei im vergangenen Jahr über die B54 nach Deutschland eingereist und schließlich auf der Autobahn 30 vom Zoll gestoppt worden. Der damals diensthabende Beamte erklärte, dass er den Eindruck hatte, der Däne habe nicht gewusst, dass die Einfuhr und der Besitz des Stoffes verboten sei. Ihm sei wohl aber bekannt gewesen, was er bei sich trug.

Offenbar regelmäßig in Südamerika

Der 62-Jährige habe ihm gegenüber angegeben, er sei regelmäßig in Peru gewesen und habe Bücher geschrieben. Er wolle mit der Substanz eine bestimmte Zeremonie abhalten, die er in Südamerika kennengelernt habe.

Der ins Gericht bestellte Dolmetscher unterstrich dies mit den Informationen, die ihm zum Angeklagten vorliegen. Der Mann, laut dem Vorsitzenden Richter ein selbstständiger Reisebegleiter, sei sehr Südamerika-affin und beschäftige sich „mit bewusstseinserweiternden Geschichten“. Sollte der Angeklagte künftig deutschen Boden betreten, muss er ab sofort mit seiner Verhaftung rechnen.