Nach mutmaßlichem Autobahnrennen im Kamener Kreuz Staatsanwalt fällt eine Entscheidung

Nach mutmaßlichem Rennen im Kamener Kreuz: Verfahren eingestellt
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Die drei Autofahrer, die unter Verdacht standen, sich im Kamener Kreuz ein illegales Rennen mit Unfallfolge geliefert zu haben, müssen sich nicht vor einem Richter verantworten. Die Staatsanwaltschaft stellte jetzt das Verfahren gegen die drei Männer aus Lünen (32), Bönen (31) und Berlin (30) unter Geldauflagen ein, wie Henner Kruse, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund, auf Anfrage der Redaktion am Montag (11.3.) bestätigte.

Die Einstellungsverfügung sei bereits am 22. Februar in Kraft getreten. Kruse: „Es kommt zu keiner Anklage – und somit zu keinem Verfahren vor Gericht.“ Zumindest dann nicht, wenn sich die Männer an die Auflagen halten: Eine davon: 1000 Euro bis zum 1. April dieses Jahres an die Staatskasse zu überweisen. Eine andere: Auf mögliche Schadensersatzansprüche zu verzichten.

Symbolbild Mercedes AMG 4matic in schwarz.
Ein Mercedes AMG 4matic (Symbolbild). Mit einer ähnlichen Limousine soll sich ein Bönener ein Autorennen in Kamen geliefert haben. Das Verfahren gegen ihn wurde unter Auflagen eingestellt.. © Mercedes-Benz AG

Männer hätten womöglich Schadenersatzfordern können

Derlei Schadenersatzansprüche hätten die Fahrer geltend machen können, weil sie seit der Unfallnacht am 14. Mai vorigen Jahres auf ihre Autos verzichten mussten, darunter ein Mercedes Benz C450 Formatic und eine Mercedes S-Klasse. Vorläufig eingezogen waren zudem ihre Führerscheine. Mindestens einer der Männer, der beruflich Autos fuhr, konnte seinen Job nicht mehr ausüben.

Die Beteiligten, die sich in unserer Redaktion meldeten, hatten von Anfang an die Vorwürfe bestritten bzw. relativiert. Der Fahrer aus Bönen hatte kurz nach Eröffnung des Verfahrens Beschwerde gegen die Beschlagnahmung seiner Limousine am Landgericht Dortmund eingelegt. Diese war abgewiesen worden.

Wer an illegalen Rennen teilnimmt, dem drohen hohe Strafen

Mittlerweile wurden sowohl die beschlagnahmten Autos als auch die Führerscheine wieder ausgehändigt. Die lange Zeit des Verzichts darauf sei bereits als Strafe zu werten, zudem seien die Männer zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten, so Kruse. „Eine Einstellung des Verfahren kann deswegen in Betracht gezogen werden.“ Und wurde sie.

Der Vorwurf gegen die drei Fahrer, die in Dortmund gestartet waren, war deswegen pikant, weil illegale Autorennen mit hohen Strafen bedacht werden können. Wer an illegalen Rennen teilnimmt, dem drohen nach aktueller Gesetzeslage eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Wer vorsätzlich handelt, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Werden Menschen getötet oder schwer verletzt, kann eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren verhängt werden. Diese Strafen bleiben nun definitiv aus.