Vorwürfe gegen Ex-Subsidiar in Recklinghausen Priester suspendiert – Bistum räumt Fehler ein

Priester suspendiert – Bistum räumt Fehler ein
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Erneut hat Bischof Felix Genn einen Priester suspendiert. Gegen den Mann, der laut Aussage des Bistums Münster von 2002 bis 2005 als Subsidiar (Unterstützungskraft) in Recklinghausen tätig war, gibt es inzwischen mehrere Vorwürfe sexuellen Missbrauchs.

Die Freistellung vom Dienst und das Verbot aller priesterlichen und seelsorglichen Tätigkeiten durch Bischof Genn erfolgte am 15. Januar, gegen den Priester gab es den Vorwurf sexuellen Missbrauchs in den Jahren 2000/2001. Damals war der Priester als Spiritual an der Loburg (Gymnasium und Internat) eingesetzt.

Der Zeitpunkt der Suspendierung Anfang dieses Jahres wirft Fragen auf. Bereits 2022 wurde von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn eine „Zahlung in Anerkennung des Leids“ (AdL) an den von Missbrauch Betroffenen zuerkannt. „Die Zahlung bedeutet, dass die UKA im Rahmen ihrer Prüfung der erhobenen Vorwürfe zu der Einschätzung kommt, dass diese plausibel sind“, erläutert Dr. Stephan Kronenburg.

„In der Regel sollte anders gehandelt werden“

Auf die Fragen, warum das Bistum nicht früher auf die Auszahlung reagiert hat, es nicht eher Konsequenzen für den Priester gegeben habe, bekennt der Sprecher des Bistums Münster: „Dass 2022 keine Maßnahmen ergriffen wurden, war ein Fehler. Wir können heute anhand der Aktenlage nicht erklären, warum 2022 nichts unternommen wurde. In der Regel sollte anders gehandelt werden.“

Stephan Kronenburg erläutert: „Wenn beim Bistum heute Vorwürfe sexuellen Missbrauchs gegen einen noch lebenden Kleriker erhoben werden, geben wir diese an die Staatsanwaltschaft weiter und eröffnen eine kirchenrechtliche Untersuchung. Diese ruht bis zum Abschluss der staatlichen Ermittlungen. Zudem wird der Beschuldigte (wenn er noch lebt) mit den Vorwürfen konfrontiert.

Halten wir (die Interventionsbeauftragten) die Vorwürfe für plausibel, wird der Beschuldigte vom Dienst freigestellt und ihm wird die Ausübung priesterlicher und seelsorglicher Tätigkeiten untersagt.“ Der Sprecher ergänzt: „Zudem weisen wir die betroffene Person auf das AdL-Verfahren hin. Auch informieren wir alle bisherigen Einsatzorte des Beschuldigten, die betroffenen Gemeinden und die allgemeine Öffentlichkeit über die Vorwürfe und die Maßnahmen.“

Doch all das geschah in diesem Fall 2022 offenbar nicht. So blieb der beschuldigte Priester, wie Stephan Kronenburg bestätigt, bis zur Suspendierung am 15. Januar 2025 als Pastor in Beckum im Amt – war also noch mehr als zwei Jahre nach der angewiesenen UKA-Zahlung in der Gemeindearbeit tätig.

Unter dem Titel „Macht und Missbrauch in der katholischen Kirche wurden im Sommer 2022 Studienergebnisse zum Thema Missbrauch im Bistum Münster von 1945 bis 2020 vorgestellt.
Unter dem Titel „Macht und Missbrauch in der katholischen Kirche wurden im Sommer 2022 Studienergebnisse zum Thema Missbrauch im Bistum Münster von 1945 bis 2020 vorgestellt. © picture alliance/dpa (Archiv)

Gegen den Priester hatte es bereits 2015 und 2019 Vorwürfe grenzüberschreitenden sexuellen Verhaltens gegeben. Das ursprüngliche staatliche Verfahren wurde mangels hinreichender Erkenntnisse eingestellt. Auch die kirchenrechtliche Voruntersuchung kam zu keinem anderen Ergebnis. Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Anerkennungsverfahren hat das Bistum den Vorgang nun erneut geprüft und der Staatsanwaltschaft übergeben.

Auch nach der Suspendierung am 15. Januar 2025 haben sich weitere Betroffene beim Bistum Münster gemeldet, sie erheben Vorwürfe sexuellen Missbrauchs und grenzüberschreitenden sexuellen Verhaltens gegen den Priester. Eine aktuelle Meldung hat das Bistum in Absprache mit der betroffenen Person an die Staatsanwaltschaft gegeben. Bei zwei weiteren Meldungen möchten die betroffenen Personen anonym bleiben.

Aussagen der Betroffenen sind „glaubwürdig“

Alle nun erhobenen Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Priesters als Spiritual an der Loburg in Ostbevern, dort war er von 1996 bis 2002 eingesetzt. Bistums-Sprecher Stephan Kronenburg bezeichnet die Aussagen der Betroffenen als „glaubwürdig“.

Dieser Artikel erschien ursprünglich am 12. Februar 2025.