Missbrauchstäter von Wermelskirchen muss lange Zeit ins Gefängnis Als Babysitter sogar Säuglinge missbraucht

Staatsanwaltschaft fordert lange Haft für Babysitter : Missbrauchsfall Wermelskirchen
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Im Tatkomplex Wermelskirchen hat das Landgericht Köln den Angeklagten wegen Kindesmissbrauchs zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht am Dienstag Sicherungsverwahrung an. Dies entsprach ungefähr der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der 45 Jahre alte Deutsche hatte sich über Online-Plattformen als Babysitter angeboten und war so in Kontakt zu seinen Opfern gekommen. Im Prozess gestand er die Taten und bezeichnete sie als „abscheulich“. Seine Taten hielt der IT-Experte auch auf Video fest.

Sein umfassendes Geständnis falle deshalb nicht allzu strafmildernd ins Gewicht, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann. „Wir hatten doch alles live und in Farbe.“ Einige extrem sadistische Szenen könne man sich in den „Folterkellern“ irgendwelcher Schurkenstaaten vorstellen, aber kaum hinter der Fassade einer zutiefst bürgerlichen Existenz mitten in der Bundesrepublik.

Dem 45-Jährigen wurden mehr als 120 Fälle sexueller Gewalt gegen 13 Kinder aus den Jahren 2005 bis 2019 zur Last gelegt. Das jüngste Opfer war der Anklage zufolge ein rund einen Monat altes Mädchen. Die Aufdeckung des Falls hatte hohe Wellen geschlagen, weil er ähnlich wie andere Missbrauchskomplexe der vergangenen Jahre zu zahlreichen weiteren Ermittlungsverfahren geführt hatte.

Missbrauchstäter von Wermelskirchen: 239.000 Euro Schmerzensgeld für die Opfer

Den Opfern muss der Serientäter insgesamt 239.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. „Wir sehen nicht ein Monster in Ihnen, aber dass man Sie fürchten muss, das sehen wir schon“, sagte Kaufmann. Die Taten - „sexuelle Orgien“ - gehören nach seiner Einschätzung zum Schlimmsten, womit auch spezialisierte Ermittler in vielen Jahren konfrontiert waren. „Wer die Kinder nicht hat schreien hören, der weiß nicht wirklich, worum es hier geht“, sagte Kaufmann.

Kaufmann wandte sich in seiner mehrstündigen Urteilsbegründung auch direkt an den Angeklagten, der kontrolliert und ruhig wirkte. „Das ist natürlich ein sehr bitterer Moment für Sie und eine sehr hohe Strafe“, sagte Kaufmann. Es seien aber eben auch außergewöhnlich schwere Straftaten, die er begangen habe. Der seit langem auf Missbrauchsverfahren spezialisierte Jurist erklärte: „In all den Jahren - das sind 25 Jahre - ist nicht ansatzweise ein Verfahren so dramatisch gewesen (...) wie dieses hier.“

Missbrauchsfall Wermelskirchen: Festnahme am "offenen Computer"

Der Mann war im Dezember 2021 in einem Haus, das er zusammen mit seiner Frau bewohnte, von Spezialkräften der Polizei festgenommen worden. Ein Polizeibeamter hatte während des Prozesses im Zeugenstand berichtet, man habe den Angeklagten damals am „offenen Computer“ verhaften wollen, um so Zugriff auf die Videos von den Taten und auf die Sammlung von weiterer Kinderpornografie zu erlangen. Während des Zugriffs hatte sich der Mann gerade in einer Videokonferenz mit Arbeitskollegen befunden.

dpa

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