Wer ist schuld an Unnas Steuerdebakel? Seien Sie nett zu den Menschen im Rathaus

Stadt, Land, Scholz: Wer ist schuld an Unnas Steuerdebakel?
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Sebastian Smulka

Wer einen Bescheid von der Stadt bekommt, der seine Steuerlast auf ein Vielfaches der bisherigen steigen lässt, sieht schwarz auf weiß, an wen er sich zum Schimpfen wenden kann. Trotzdem führen die Kontaktmöglichkeiten im Gebührenbrief des Rathauses die Bürger nicht an die richtige Adresse. Denn „die Stadt“ allein verantwortlich zu machen für den Steuerschock, das greift tatsächlich zu kurz.

Richtig ist: Die Stadt – was diesmal Verwaltung und Politik gemeinsam meint – hat zwar etwas Gutes gewollt, aber zumindest in Teilen das Gegenteil erreicht.

Steuerbeschluss soll Gerechtigkeit schaffen

Mit der Festsetzung eines „differenzierten Hebesatzes“ für die Grundsteuer B greift die Stadt Unna bei „Nichtwohngrundstücken“ doppelt so kräftig zu wie bei Wohngrundstücken. Eigentlich sollte diese Entscheidung mehr Gerechtigkeit schaffen beziehungsweise eine Ungerechtigkeit verringern – nämlich die, dass Gewerbetreibende ein Steuergeschenk bekommen, das von der Wohnbevölkerung bezahlt wird.

Tatsächlich wirkt diese Regelung in vielen Fällen genau so, wie es politisch gewollt ist, nämlich steuerstabilisierend für Hauseigentümer oder deren Mieter. Dass aber auch private Gärten als „Nichtwohngrundstück“ gelten können und dann genau wie eines der bewusst stärker besteuerten Gewerbegrundstücke behandelt werden, dürfte tatsächlich einfach übersehen worden sein in der Debatte.

Die Regelung zu kassieren hätte Nebenwirkungen

Problem erkannt, Problem gebannt also? So einfach ist es vielleicht doch nicht. Die Offenheit, mit der Politiker nun ein Missgeschick einräumen und zum Teil auch eine Korrektur einfordern, verdient zwar Respekt. Aber die Frage, wie dies denn nun geschehen soll, ist doch schwierig zu beantworten.

Soll Unna nun doch mit einem einheitlichen Steuersatz arbeiten? Das würde auch die Vorteile der Ausdifferenzierung nehmen. Will Unna insgesamt stabile Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen, müsste die Stadt dann nämlich sämtliche Wohngrundstücke mit einem höheren Hebesatz belasten.

Die Linderung bei den Gartenfreunden wäre überschaubar. Ihr Hebesatz würde sinken, allerdings von den aktuell geltenden 1679 Prozent nicht etwa auf die 843 Prozent der Wohnbebauung, sondern auf die 1067 Prozent, die dann als „aufkommensneutraler Hebesatz“ für alle Grundsteuer-B-Zahler eingeführt werden müssten. Danach wäre die Gartensteuer merklich gesenkt, aber immer noch zu hoch.

Natürlich wirkt auch die Verdopplung des Hebesatzes für die Gärten erheblich. Wer aber sieht, dass in Königsborn einige Kleingärtner das 60- oder 80-Fache der bisherigen Steuerlast zahlen müssen, erkennt, dass das Missgeschick bei der Stadt nur einen kleinen Teil des Problems ausmacht. Eher ist das Finanzamt zu fragen, warum unbebaubares Gartenland nun wie ein Baugrundstück bewertet wird.

Aber auch dort wird man den Betroffenen berechtigt verweisen müssen: Weil man die Regelungen anzuwenden hat, die das Land NRW vom Bund übernommen hat. Der Bürger schließlich steht davor macht- und ratlos. Irgendjemand sollte sich das Problem noch einmal von Grund auf neu vornehmen.