Nach einem rätselhaften Fall von Kinderpornografie ist ein Vater aus Essen am Freitag zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Der Angeklagte hatte seiner eigenen Mutter zwei Nacktbilder seiner anfangs zweijährigen Tochter geschickt.
Auf beiden Fotos ist fast ausschließlich das Gesäß des kleinen Mädchens zu sehen. Einmal ist darauf folgender Schriftzug zu lesen: „Made in Germany“. Das andere Bild zeigt die Hand des Angeklagten, die das Mädchen in die Pobacken kneift. Dazu hatte der 42-Jährige seiner Mutter geschrieben: „Muss wieder Popo massieren.“

Beim Urteil des Essener Landgerichts war eindeutig von Kinderpornografie die Rede. „Der Fokus ist nur auf das Gesäß gerichtet“, so Richter Markus Dörlemann. Außerdem sei durch das Kneifen das eigene Handeln dokumentiert. „Damit kann man sich auch Zugang im Darknet verschaffen.“
Dem Angeklagten waren ursprünglich noch viel schwere Vorwürfe gemacht worden. Seine kleine Tochter soll einer Kindergärtnerin von eindeutigen Missbrauchstaten erzählt haben. Als sie der Kita-Mitarbeiterin den Rücken massiert habe, soll sie ganz beiläufig erwähnt haben, dass der Papa das auch immer mache – allerdings im Intimbereich. Außerdem soll das Mädchen bereits durch sexualisiertes Verhalten aufgefallen sein.
Kind brachte kein Wort heraus
Vor Gericht hatte das heute sechsjährige Mädchen zu den Vorwürfen jedoch kein Wort mehr herausgebracht. Eine Überprüfung der früheren Aussage war damit nicht möglich. Auch eine Glaubwürdigkeitsgutachterin konnte sich kein abschließendes Urteil bilden. In diesem Punkt ist der Angeklagte, der die Taten bestritten hatte, deshalb freigesprochen worden.
Das Urteil war für den 42-Jährigen trotzdem ein Schock. Kaum war klar, dass er ins Gefängnis muss, blickte er entsetzt zu seiner Mutter, die im Zuschauerbereich Platz genommen hatte und hob ratlos die Schultern. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte „nur“ eine Bewährungsstrafe gefordert.
„Das Maß ist einfach voll“
Ihre hartes Durchgreifen haben die Richter mit den zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten begründet. Auch zur Tatzeit stand der 42-Jährige unter laufender Bewährung. „Das Maß ist einfach voll“, so Richter Dörlemann. „Irgendwann ist Schluss.“ Eine weitere Bewährungsstrafe sei rechtlich nicht zu begründen. Und direkt an den Angeklagten gewandt, hieß es: „Sie machen einfach immer weiter ihr Ding – dafür müssen sie jetzt bezahlen.“
Rechtskräftig ist das Urteil natürlich noch nicht. Verteidiger Volker Schröder hat bereits angekündigt, dass er im Namen des Angeklagten Revision einlegen will. Dann muss der Bundesgerichtshof das Urteil aus Essen noch einmal überprüfen. Bis das geschehen ist, bleibt der Angeklagte weiter auf freiem Fuß.