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Mann (33) zu Tode gefoltert: 12 Jahre Haft – Täter überführte sich selbst
Landgericht Bochum
Nach dem grausamen Tod einen Mannes in Recklinghausen ist ein 40-Jähriger zu 12 Jahren Haft verurteilt worden. Für das Gericht hatte er sich letzten Endes selbst überführt.
Gequält, gefoltert, getötet: Eineinhalb Jahre nach dem Fund einer grausam zugerichteten Männerleiche in einer Mietwohnung in Recklinghausen ist ein drogenabhängiger Obdachloser am Bochumer Schwurgericht zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.
Laut Urteil hat der 40-Jährige das Opfer aus Wut über ein zwielichtiges Drogengeschäft mit einem Lampenfuß zu Tode geprügelt.
40-Jähriger bestritt die Tat bis zuletzt
Der Angeklagte hingegen hatte die Tötung seines Bekannten (33), bei dem er zeitweise auch als Untermieter gelebt hat, bis zuletzt vehement bestritten. Kurz vor der Urteilsberatung hatte der 40-Jährige am Freitag nochmal beteuert: „Ich habe diesen Menschen nicht getötet.“
Während das spätere Opfer gefesselt, mit einer heißen Glühbirne im Gesicht verbrannt und durch wuchtige Schläge mit einem 3,5 Kilo schweren Lampenfuß gefoltert worden ist, will der Angeklagte angeblich nach einer Heroin-Injektion bewusstlos gewesen sein. Erst Stunden später will er wieder zu sich gekommen, das blutüberströmte Opfer noch lebend gesehen, aber aus Angst geflüchtet sein.
Richter: „Er wollte töten“
Das Schwurgericht nahm dem Angeklagten seine Unschulds-Version nicht ab. „Er wollte töten und er hat getötet“, legte sich Richter Josef Große Feldhaus in der Urteilsbegründung fest. Vor allem durch zwei auf seinem Handy entdeckte Videos, die den qualvollen Todeskampf des 33-Jährigen ablichten, habe sich der Angeklagte quasi selbst als Täter überführt.
Das sterbende Opfer wird darauf unter anderem als „Ratte“ beschimpft. Darüber hinaus, so die Richter, seien seine DNA-Spuren sowohl an dem Lampenfuß als auch in den Innentaschen der Jeans des Opfers sichergestellt worden.
DNA-Spuren an der Kleidung und unter dem Schuh
Außerdem DNA-Spuren des Opfers unter den Fingernägeln und unter einem Schuh des 40-Jährigen. Entdeckt worden war der blutüberströmte Leichnam des 33-Jährigen (offene Trümmerbrüche und Brandverletzungen im Gesicht, dazu zahlreiche Rippenbrüche) von seinem Vater.
Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die wegen Mordes die Höchststrafe (lebenslange Haftstrafe plus besondere Schuldschwere) beantragt hatte, sah sich das Schwurgericht außerstande, Mordmerkmale sicher feststellen zu können. Das Urteil lautet auf Totschlag.
Verteidiger Jens Tuschhoff hatte allenfalls eine Strafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge für möglich gehalten.