Das Verbandssportgericht Westfalen hat mittlerweile das Kreisliga-Spiel von BR Billmerich gehen den FC Overberge (4:1) auf dem Tisch. Der FC Overberge hat Einspruch gegen das Urteil des Bezirkssportgerichts eingelegt und auch Gründe dafür.
Das Bezirkssportgericht Unna-Hamm hatte entschieden, dass der Billmericher 4:1-Sieg vom 6. Spieltag Bestand habe. Die Partie sei durch den Schiedsrichter nicht abgebrochen worden, wie es hingegen der FC Overberge sieht.
„Aber warum sollten wir dann vorzeitig duschen gehen?“, kontert Damian Glombik vom FC Overberge und schüttelt mit dem Kopf. Er sieht seinen Klub aus zwei Gründen benachteiligt und hat diese auch dem Verbandssportgericht zukommen lassen.
Zum einen glaubt der FCO, dass das Bezirkssportgericht befangen gewesen sei. Dessen Mitglied Andreas Pfeffer wohne in Billmerich. „Der wohnt im gleichen Dorf und ist befangen“, sagt Glombik. Zum Vergleich nennt er Michael Zahorodnyj, den Vorsitzender des Kreissportgerichts, das die erste Verhandlung führte: „Der ist wie der Schiedsrichter der damaligen Partie vom TuS Lohauserholz und hat unseren Fall deshalb nicht verhandelt.“
Zum anderen hätten sich die Fakten geändert. „Das Spiel wurde in unseren Augen abgebrochen. Davon aber steht im Urteil des Bezirkssportgerichts gar nichts mehr. Das kann doch nicht sein“, zweifelt er die Glaubwürdigkeit des Gremiums an.
Deshalb kann für Glombik das Verfahren auch nur in einer Präsenzveranstaltung vor dem Verbandssportgericht Klarheit bringen. „Hier kann sich jeder äußern und die Fakten vorlegen.“
FC Overberge geht in Revision: Billmericher Regenschlacht Thema beim Verbandssportgericht
Wende in der Regenschlacht: FC Overberge erhebt Vorwürfe gegen Bezirkssportgericht
Wenig Verständnis: BR Billmerich reagiert auf das Regenschlacht-Urteil