„Lässt Zweifel am Demokratieverständnis aufkommen“ Kritik an Bericht über Abrechnungsaffäre

Von Peter Bredohl
Kritik an Bericht: „Lässt Zweifel am Demokratieverständnis aufkommen“
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Ein erstes Strafverfahren in der Abrechnungsaffäre des Kreistages gegen Marion Küpper ist kürzlich vom Schöffengericht Unna vorläufig eingestellt worden. Zu dem Bericht über das Verfahren mit dem Titel „Ausdruck kriminelle Energie fällt hier schwer“, den Folgebericht „Ermittler sieht in Schummelei gelebte Übung im Kreistag“ sowie zu einem Kommentar mit dem Titel „Dieses Strafverfahren tat dem Rechtsfrieden nicht gut“ hat Peter Bredohl aus Selm folgende Meinung:

„Als Mitglied der Selmer UWG (Unabhängige Wählergemeinschaft, der auch der weitere Beschuldigte Dr. Hubert Seier angehört, Transparenzhinweis der Red.) verfolge ich von Beginn an die Berichterstattung (der Redaktion) über die sog. Abrechnungsaffäre beim Kreis Unna.

Über allem steht die Unschuldsvermutung

Auf die Vorwürfe gegenüber den vier betroffenen Personen möchte ich hier inhaltlich nicht eingehen – über allem stand, steht und wurde auch unisono betont „die Unschuldsvermutung“, basierend auf Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte der UN.

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Dies passte (der Redaktion) allerdings wohl nicht ins Konzept. Stolz wurde in immerhin schon 32 Beiträgen darauf hingewiesen, dass der „Skandal“ von dieser Zeitung aufgedeckt worden ist. Dabei wurden die oft umfänglichen Berichte immer mit großflächigen Bildern der „Beschuldigten“ versehen – jeder Schwarzfahrer wird verpixelt.

Nun wurde detailliert über den bevorstehenden ersten Strafprozess berichtet: Tag – Uhrzeit – Tagungsort – Sitzungssaal – sogar ein Porträt des Vorsitzenden des Schöffengerichts – vermisst habe ich Hinweise über die besten Anfahrtsmöglichkeiten.

Namen von Schöffen und Zuhörern genannt

Jetzt wurde in der Berichterstattung über diesen ersten Prozess viel Wichtiges genannt – „die Zuschauer rutschten ungeduldig auf ihren Stühlen herum“; dazu nicht nur ein Foto der betroffenen Marion Küpper, sondern die Bilder aller vier „Beschuldigten“ – damit bloß niemand vergessen wird; dann in verkürzter Form die Anklageschrift – für einen Unbeteiligten nicht einfach nachvollziehbar; ich kann mich nicht erinnern, jemals die Namen von Schöffen oder Zuhörern in einer Berichterstattung über einen Gerichtsprozess gelesen zu haben.

Die (Redaktion) ist sicher über den bisherigen Verlauf enttäuscht. Die Einstellung eines Verfahrens als Störung des Rechtsfriedens zu bezeichnen, lässt Zweifel am Demokratieverständnis aufkommen.“

Peter Bredohl

Selm