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Leopoldina-Prof im Videogespräch: Viele Corona-Maßnahmen ohne Rechtsgrundlage
Coronavirus
Zahlreiche Corona-Schutzmaßnahmen greifen tief in die Grundrechte ein. Prof. Dr. Huster von der Ruhr-Uni Bochum sagt, für viele dieser Maßnahmen fehle es an einer vernünftigen Rechtsgrundlage.
Prof. Dr. Stefan Huster lehrt an der Ruhr-Uni Bochum Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht sowie Rechtsphilosophie. Zudem ist er Mitglied der Leopoldina, der Nationalen Akademie der Wissenschaften. Im Videogespräch mit unserer Redaktion spricht er darüber, was der Staat in der Corona-Pandemie darf und was nicht. Er sagt: „Wir haben für viele Maßnahmen, die derzeit ergriffen werden, keine vernünftige Rechtsgrundlage.“ Daran ändere auch das erst kürzlich überarbeitete Infektionsschutzgesetz nichts.
Zudem, sagt Huster, sei es eines der Hauptprobleme, dass viele Maßnahmen sehr pauschal getroffen würden. Das gefährde ebenso die Akzeptanz der verhängten Maßnahmen durch die Bevölkerung wie ein bestimmtes Verhalten von Polizei und Ordnungskräften.
Ulrich Breulmann, Jahrgang 1962, ist Diplom-Theologe. Nach seinem Volontariat arbeitete er zunächst sechseinhalb Jahre in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten, bevor er als Redaktionsleiter in verschiedenen Städten des Münsterlandes und in Dortmund eingesetzt war. Seit Dezember 2019 ist er als Investigativ-Reporter im Einsatz.
