Darf der Staat eigentlich kontrollieren, ob ich mich in meiner Wohnung mit mehr als einem anderen Menschen treffe? Auch diese Frage beantwortet Prof. Dr. Stefan Huster im Gespräch mit Ulrich Breulmann.

© Fotos: Kisker, dpa / Montage: Nina Dittgen

Leopoldina-Prof im Videogespräch: Viele Corona-Maßnahmen ohne Rechtsgrundlage

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Zahlreiche Corona-Schutzmaßnahmen greifen tief in die Grundrechte ein. Prof. Dr. Huster von der Ruhr-Uni Bochum sagt, für viele dieser Maßnahmen fehle es an einer vernünftigen Rechtsgrundlage.

Dortmund

, 15.01.2021, 06:00 Uhr

Prof. Dr. Stefan Huster lehrt an der Ruhr-Uni Bochum Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht sowie Rechtsphilosophie. Zudem ist er Mitglied der Leopoldina, der Nationalen Akademie der Wissenschaften. Im Videogespräch mit unserer Redaktion spricht er darüber, was der Staat in der Corona-Pandemie darf und was nicht. Er sagt: „Wir haben für viele Maßnahmen, die derzeit ergriffen werden, keine vernünftige Rechtsgrundlage.“ Daran ändere auch das erst kürzlich überarbeitete Infektionsschutzgesetz nichts.

Zudem, sagt Huster, sei es eines der Hauptprobleme, dass viele Maßnahmen sehr pauschal getroffen würden. Das gefährde ebenso die Akzeptanz der verhängten Maßnahmen durch die Bevölkerung wie ein bestimmtes Verhalten von Polizei und Ordnungskräften.

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