Der öffentliche Dienst ist von einem erfolgreichen Tarifabschluss nur noch durch die aktuelle Befragung der Gewerkschaftsmitglieder getrennt. Stimmt Verdi der Einigung am 12. Mai zu, tritt der neue Tarifvertrag auch für die Beschäftigten beim Kreis Unna in Kraft. Unverändert bleiben die Leistungsprämien und Leistungszulagen in der Kommunalverwaltung.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sieht schon lange eine sogenannte leistungsorientierte Bezahlung (LOB) für die Tarifbeschäftigten. Für Kommunalbeamte gibt es eine eigene Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen.
Geld für Prämien kommt aus dem Budget des Kreises
Der TVöD legt ausdrücklich fest, wie viel Geld für Prämien und Zulagen in jedem Jahr zur Verfügung zu stellen ist. Demnach besteht das an die belobigten Mitarbeiter zu verteilende Gesamtvolumen aus zwei Prozent der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres, die eine Behörde auszahlt.
Laut Kreisverwaltung in Unna ergibt sich daraus für die anstehende LOB-Auszahlung ein Budget für die Beamtinnen und Beamten in Höhe von rund 315.000 Euro und für die tariflich Beschäftigten in Höhe von rund 1.290.000 Euro.

Es stehen beim Kreis Unna also insgesamt etwa 1,6 Millionen Euro für Prämien und Zulagen zur Verfügung. Anspruchsberechtigt im Kreishaus sind derzeit 319 Beamte und 1.301 Tarifbeschäftigte. Die Städte und Gemeinden des Kreises Unna unterliegen dem TVöD ebenfalls, sodass Prämienregeln auch dort gelten.
Das Geld für solche Gratifikationen werde nicht zusätzlich vom Land, Bund oder durch externe Zuschüsse bereitgestellt, sondern stamme ausschließlich aus dem Personalhaushalt der jeweiligen Kommune.
Der Kreis Unna hat über die konkrete Berechnung und Auszahlung eine Dienstvereinbarung abgeschlossen. Hierin ist ebenfalls festgelegt, dass die Regelungen für die leistungsorientierte Bezahlung sowohl für Tarifbeschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte gilt.
Landrat und Kreisdirektor erhalten keine Boni
Praktisch ist es so, dass Zielvereinbarungen mit den Mitarbeitern abgeschlossen und die Arbeitsleistung bzw. der Arbeitserfolg des Jahres am Ende bewertet werden. Eine Prämie ist eine Einmalzahlung, eine Zulage kann über mehrere Monate zusätzlich zum Gehalt gewährt werden. Wie mit Boni in der Privatwirtschaft sollen auch im öffentlichen Dienst Motivation und Leistungsbereitschaft gefördert werden. Allerdings sind Sonderzahlungen bei Firmen meist an einen Unternehmensgewinn gekoppelt.
Für „spezielle Personengruppen“, heißt es weiter auf Nachfrage, gelte die Vereinbarung über Prämien und Zulagen nicht, dazu gehörten beispielsweise die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes. Dieser setzt sich insbesondere aus dem Landrat, dem Kreisdirektor und den Dezernenten zusammen. Für Wahlbeamte wie den Landrat und den Kreisdirektor sind diese Boni auch gesetzlich ausgeschlossen.
Dave Varghese, Vorsitzender der Verdi-Betriebsgruppe beim Kreis Unna, weist darauf hin, dass sich Beschäftigte einen Bonus nicht unbedingt auszahlen lassen müssen. Stattdessen könne man sich zum Beispiel auch dafür entscheiden, an einem qualifizierten Gesundheitsförderungsprojekt teilzunehmen.