Gesetz gegen Medikamenten-Lieferengpässe Was heißt das für Fiebersaft und Co.?

Gesetz gegen Medikamenten-Lieferengpässe : Was heißt das für Fiebersaft und Co.?
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Wichtige Medikamente besonders für Kinder sollen verlässlicher gegen Lieferengpässe abgesichert werden. Der Bundestag beschloss dazu ein Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), das als Sicherheitspuffer Vorräte von mehreren Monatsmengen für vielgenutzte Arzneimittel zur Pflicht macht. Zudem sollen Preisregeln gelockert werden, um Lieferungen nach Deutschland für Hersteller lohnender zu machen.

Kommen soll daneben auch eine dauerhafte Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen ohne extra Praxisbesuch - ähnlich wie vorübergehend schon in der Corona-Krise.

Lauterbach sagte, bei mehreren Arzneimitteln sei es mittlerweile eine „unhaltbare Situation“. Übertriebene Ökonomisierung habe die Versorgung mit patentfreien Medikamenten über Jahre verschlechtert. „Wir korrigieren das und ändern die Rahmenbedingungen so, dass Deutschland als Absatzmarkt für Arzneimittel wieder attraktiver wird.“ Der Minister rechtfertigte Mehrausgaben bei den Krankenkassen besonders für Kinder. „Wenn wir hier sparen, ist das nicht ethisch.“

Redner der Opposition lehnten das Gesetz ab. Für die Union sprach Georg Kippels (CDU) von einem Scheinmedikament, das Ursachen nicht löse. Jörg Schneider (AfD) forderte eine komplette Abschaffung von Rabattverträgen für Arzneien. Ates Gürpinar (Linke) monierte: „Sie glauben, einfach mehr Geld bei der Pharmaindustrie löst das Problem.“

In Gang gekommen waren die Pläne nach einer Infektwelle im Advent, als Engpässe bei Kindermedikamenten wie Fieber- und Hustensäften eskalierten. Probleme gab es auch bei Krebsmitteln und Antibiotika. Aktuell sind gut 490 Meldungen zu Engpässen amtlich erfasst.

„Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“

Grundlegende Absicherungen soll nun das Gesetz mit dem Kürzel „ALBVVG“ bringen, also das „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“, das auch noch abschließend in den Bundesrat geht. Ein Überblick über einige Kernpunkte:

Sicherheitspuffer: Für alle Medikamente mit Rabattverträgen der Krankenkassen sollen Hersteller bei sich einen Vorrat anlegen müssen - und zwar einen so großen, wie es einer durchschnittlichen Liefermenge für sechs Monate entspricht. Zunächst war ein Drei-Monats-Puffer geplant. Der Verband der Hersteller patentfreier Medikamente, Pro Generika, warnte, dass Produktionskapazitäten dafür fehlten. Zudem verursache die Lagerhaltung noch mehr Kosten. Und das verschärfe den Kostendruck als eine Ursache für Ausstiege aus der Produktion.

Mittel für Kinder: Für Kindermedikamente soll es keine Rabattverträge mehr geben, mit denen Preise für die Kassen als Großabnehmer gedrückt werden. Hersteller sollen ihre Abgabepreise auch einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden „Festbetrags“ anheben dürfen - also des maximalen Betrags, den die gesetzlichen Kassen bisher für ein Präparat zahlen. Neue Festbeträge soll es dann für Kindermedikamente nicht mehr geben. Außerdem soll generell eine Liefermenge für vier Wochen beim Großhandel als Vorrat auf Lager gehalten werden müssen.

Apotheken und Kassen: Apotheken soll bei nicht verfügbaren Präparaten ein Ausweichen auf wirkstoffgleiche Mittel erleichtert werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel soll mehr Informationen aus dem Markt bekommen und ein Frühwarnsystem einrichten. Bei Ausschreibungen zu Kassenverträgen sollen europäische Produzenten stärker zum Zug kommen, zunächst bei Antibiotika-Wirkstoffen. Insgesamt rechnen die Kassen jährlich mit Mehrkosten „mindestens im hohen dreistelligen Millionenbereich“, wie der Spitzenverband schon warnte. Dem stehe „die bloße Erwartungshaltung“ auf Liefersicherheit gegenüber.

Krankschreibungen: Nach dem Aus einer Corona-Sonderregelung im April sollen Krankschreibungen per Telefon auch ohne Praxisbesuch dauerhaft möglich werden - vorausgesetzt, es geht um Erkrankungen ohne schwere Symptome und man ist bei dem Arzt oder der Ärztin schon aus früheren Behandlungen bekannt. Das soll Praxen und Patienten, besonders Eltern mit Kindern, entlasten. Die genaue Regelung dazu soll der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken erarbeiten.

dpa

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