Seit dem 12. April gilt in den Schulen in NRW eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler. Was aber ist künftig mit 12- bis 17-Jährigen? Die können sich doch impfen lassen. Müssen die ab 12. Oktober – wie alle anderen auch – ihre Tests zweimal pro Woche selbst bezahlen? Diese Frage hat das Land jetzt geklärt.

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Land NRW trifft wichtige Entscheidung für Umgang mit ungeimpften Schülern ab 12 Jahren

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Seit 16. August empfiehlt die Stiko eine Corona-Impfung auch für 12- bis 17-Jährige. Das Land hat jetzt entschieden, wie demnächst mit ungeimpften Schülerinnen und Schülern verfahren wird.

NRW

, 28.09.2021, 15:25 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Frage hing seit dem 16. August im Raum. An jenem Tag hat die Ständige Impfkommission nämlich entschieden, auch 12- bis 17-Jährigen eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus zu empfehlen. Inzwischen haben in dieser Altersgruppe 41 Prozent eine erste, 33,2 Prozent bereits eine vollständige Corona-Impfung erhalten.

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Wer nicht geimpft ist, der hat in vielen Bereichen und bei zahlreichen Veranstaltungen nur Zutritt, sofern er getestet ist. Und so einen Test, den müssen alle, sofern nicht gesundheitliche Gründe eine Impfung verhindern, ab 12. Oktober aus eigener Tasche bezahlen. Gilt das auch für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren?

Bisher werden alle Schülerinnen und Schüler seit dem 12. April verpflichtend mindestens zweimal pro Woche in der Schule getestet und das Land trägt die Kosten. Ihr Schülerausweis gilt als Testnachweis. Was aber ist ab dem 12. Oktober? Klar ist: Vollständig geimpfte Schülerinnen und Schüler müssen nicht mehr getestet werden. Aber was ist mit den ungeimpften Schülerinnen und Schülern zwischen 12 und 17 Jahren, die weiter getestet werden müssen? Müssen die ihre Tests selbst bezahlen?

Die Kleine Anfrage an die Landesregierung

Der fraktionslose Landtagsabgeordnete Alexander Langguth richtete eine entsprechende Kleine Anfrage an die Landesregierung und bekam jetzt eine Antwort, die das Land am Montag auf seiner Internetseite veröffentlichte: „Ja, die Landesregierung plant, auch über den 11. Oktober 2021 hinaus kostenlose Tests für Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 12 und 17 Jahren zur Verfügung zu stellen.“

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Könnte es in Schulen eine 2-G-Regel geben?

Im Übrigen stellte die Landesregierung in ihrer Antwort klar, dass es an den Schulen in Nordrhein-Westfalen keine Zugangsbeschränkung nach der 2-G-Regel, also nur für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler, geben werde: „Angesichts der in Nordrhein-Westfalen verfassungsrechtlich verankerten allgemeinen Schulpflicht (Artikel 8 Absatz 2 Landesverfassung), die die Pflicht zum Schulbesuch einschließt, beabsichtigt die Landesregierung nicht, den Zugang der Schülerinnen und Schüler zur schulischen Bildung von ihrem Impfstatus abhängig zu machen“, heißt es in der Antwort der Landesregierung.

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