
Wer das Gezerre um die VBU und ihren künftigen Geschäftsführer verfolgt hat, dürfte sich sofort eine Frage gestellt haben: Wird beim Kreis Unna gerade eine Gesellschaft zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger umgebaut oder nicht?
Denn nur darum geht es doch am Ende. Die Fragen des Betriebswirtschaftlers und GfL-WfU-Fraktionschefs Johannes Hofnagel danach, ob es günstigere Alternativen für die personelle Kräftigung der kreiseigenen Beteiligungsgesellschaft gibt, durften und mussten gestellt werden.
Kreistagsmitglieder kontrollieren VBU
Aber, erstens, tat Hofnagel sich und der Sache keinen Gefallen, indem er die Sachfragen mit persönlichen Vorwürfen an den amtierenden Kreisdirektor verband, der sich ja bloß mit einem neuen Posten bereichere – und der, Hofnagel, gar das Drohszenario von einer „Stärkung der politischen Ränder“ durch andere Kreistagsfraktionen an die Wand warf.
Dadurch bot Hofnagel selbst genug Angriffsfläche, die der aufgebrachte SPD-Politiker Hartmut Ganzke auch prompt mit scharfen Worten der Entrüstung beschoss. In der Sache wäre allerdings so oder so nicht viel zu erwarten gewesen.
Denn, zweitens, Hofnagel verkannte, dass der Gesellschaftsvertrag der VBU dieser Kreis-Holding einen weitgehend autonomen Status verleiht: Politische Vorgaben kann der Kreistag zwar machen, die innere Ausgestaltung ist aber allein Sache von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der VBU.
Im Kreisausschuss wurde deutlich, dass weiteren Mandatsträgern die Rechtsstellung dieser Kreis-GmbH überhaupt nicht bewusst ist. Man darf auch diese Sachlage kritisieren – würde damit gleichzeitig aber auch den Mitgliedern von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung Misstrauen signalisieren. Denn kontrolliert wird die VBU in diesen Gremien zu einem Großteil von Abgesandten aus dem Kreistag.
Was kostete eigentlich der Auflösungsvertrag?
Womit wir wieder bei der Ausgangsfrage wären: Die Mitglieder dieser Gremien einer kommunalen Gesellschaft sind – nicht anders als der Kreistag – dem Wohle aller Steuerzahler verpflichtet. Die VBU verwaltet nämlich die Anteile des Kreises Unna an VKU (Busverkehr) und UKBS (Wohnungsbau) ebenso wie von GWA (Abfallbeseitigung) und WFG) Wirtschaftsförderung.
Es besteht daher die klare Erwartung, dass der Umbau der VBU zu einer echten Management-Holding nach den Maßstäben der Wirtschaftlichkeit und ohne Risiken für öffentliche Kassen beschlossen wird.
Insofern gibt es doch noch eine offene Frage: Was kostete es eigentlich – beim Blick auf den mit einem sicherlich nicht mager dotierten Auflösungsvertrag vorzeitig verabschiedeten GWA- und VBU-Geschäftsführer Andreas Gérard –, damit der Weg zu diesem gewollten Umbau der Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft überhaupt erst frei wurde? Diese Frage hat der Kreistag zumindest öffentlich noch gar nicht gestellt.